Stellungnahme zum Entwurf der Novelle zum Volksgruppengesetz (Stand 14.11.2011)

 

Vorab erlaube ich mir festzuhalten, dass der vom Bundeskanzleramt in Begutachtung entsandte Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird (GZ/ BKA-600.308/0002-V/1/2012), einen erheblichen Rückschritt Österreichs in seinem Umgang mit hier beheimateten Volksgruppen darstellt!

 

Nicht nur würde diese Novellierung des Volksgruppengesetzes im Sinne des Entwurfes vom 14.11.2011 den Status quo in vielen nicht erfüllten Gesetzlichen Regelungen einfrieren, sondern im Vergleich zum geltenden (restriktiven) Volksgruppengesetz 1976 auch eine Verschlechterung bedeuten.

Somit wird dieser Entwurf von mir abgelehnt und sollte ebenso von der Bundesregierung abgelehnt werden.

Äußerst bedenklich erscheint in diesem Zusammenhang, dass im Bundeskanzleramt im Vorfeld drei Arbeitsgruppen einberufen wurden, mit dem alleinigen Zweck die Reform des Volksgruppengesetzes vorzubereiten. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen flossen jedoch nicht in diesen Entwurf. Der Begutachtungsentwurf beinhaltet keinerlei dringend notwendige Verbesserungen im Bereich des Bildungs- und Erziehungswesens in den Volksgruppensprachen, keine Verbesserungen im Bereich des Medienwesens, keine Erleichterungen bei der Verwendung von Volksgruppensprachen vor Ämtern und Behörden, den Volksgruppen bzw. ihren Vertretungsorganisationen wird kein Verbandsklagerecht  eingeräumt. Ebenso bringt der Begutachtungsentwurf keine rechtliche Gleichstellung der Volksgruppen; so bleiben vor allem die Angehörigen der Volksgruppen in Wien und die Steirischen Slowenen weiterhin ohne materiellen Volksgruppenschutz.

 

Die Novellierung des Volksgruppengesetzes ist nur gemeinsam mit bzw. nach erfolgter Kodifikation des Grundrechtekatalogs in der Bundesverfassung (siehe Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode) in Angriff zu nehmen. Dabei müssen die Entwürfe  der vom Österreichischen Volksgruppenzentrum eingesetzten Expertengruppe (unter Leitung von Dr. Maria Berger und Dr. Heinrich Neisser) sowie der vom Koordinationsausschuss der kroatischen Vereine am 10.10.2011 vorgelegte Anforderungskatalog den Ausgangspunkt

für die weiteren Diskussionen und Verhandlungen für die Reform des österreichischen Volksgruppenrechtes bilden.

 

Von einer Modernisierung und Verbesserung dieses Gesetzes kann nicht die Rede sein!

Im Gegenteil, lässt sich eine grundsätzlich negative Einstellung zu Volksgruppen dahinter vermuten!

 

 

Hochachtungsvoll,

Lukas Kornfeind