Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde derzeit durch §94 Z 20 GewO in den Möglichkeiten meiner
beruflichen Tätigkeit eingeschränkt. Ich begrüße daher den
Entfall von §94 Z 20 GewO, wie es der aktuelle Entwurf 380/ME zur
Änderung der Gewerbeordnung vorsieht.
Ich habe Digitales Fernsehen an der FH Salzburg studiert & verwende als
Filmer & Fotograf ausschließlich digitale Technik zur Anfertigung
meiner Fotos & Videso was weltweit inzwischen zum Standard der
professionellen fotografischen Arbeitsweise geworden ist. Die individuelle
Feststellung meiner Befähigung blieb mir dennoch versagt, da die
Grundlagen der Feststellung fotografischen Wissens in Österreich noch
immer auf den veralteten Anforderungen der Analogfotografie beruhen.
Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung meiner Stellungnahme!
Mit freundlichen Grüßen,
DI (FH) Florian Hörantner