Sehr geehrter Herr Bundesminister, sehr geehrte Damen und Herren,

           

der Verein Creative City unterstützt die geplante Novelle der Gewerbeordnung 1994 (380/ME), nach der das Gewerbe der Berufsfotografen ein freies Gewerbe ohne Zugangsbeschränkungen werden soll.

 

Wir möchten darlegen, warum wir für ein freies Gewerbe Fotografie eintreten:

 

Ungleichbehandlung der Kreativberufe: Fotografie ist ein Kreativberuf, ebenso wie Filmproduktion, Grafik und Werbung, die längst freie Gewerbe sind.

 

Nachteile für den Kreativstandort Österreich: Viele erfolgreiche österreichische Fotografen sehen sich als Autodidakten durch die Blockaden im Inland gezwungen, ins Ausland abzuwandern. Junge und talentierte Nachwuchsfotografen dürfen sogar nach erfolgreich absolvierter schulischer oder akademischer Ausbildung nicht ihren Beruf ausüben.

 

Im Zeitalter der Digitalisierung hat die fortschreitende Konvergenz der Medien längst auch die Kreativberufe erreicht und fordert eine entsprechende Durchlässigkeit: So werden etwa für die Produktion von Werbe- und anderen Filmen zunehmend digitale Fotokameras verwendet.

 

Existenzbedrohung für Kreative, künstlerische und Presse-Fotografen: Die derzeitige Reglementierung entzieht vielen Menschen in der Kreativwirtschaft die Existenzgrundlage. So können z.B. Pressefotografen ihre Fotos nur einem extrem eingeschränkten Käuferkreis (periodisch erscheinende Medien) und künstlerische Fotografen ihre kreativen Fähigkeiten nicht im Markt der Portrait- und Werbefotografie anbieten.

 

Inhaltlich nicht begründbare Markt-Barrieren: Ein künstlerischer Fotograf darf (obwohl die Portraitfotografie die Königsdisziplin der künstlerischen Fotografie ist) keine Portraitfotos als Dienstleistung am Markt anbieten.

 

Schlechterstellung von Österreichern gegenüber anderen EU-Bürgern: Fotografen aus Ländern der EU dürfen in Österreich Fotoaufträge annehmen, auch ohne die in Österreich geforderten Befähigungsnachweise. Österreicher im eigenen Land mit gleichen Voraussetzungen hingegen nicht.

 

Spätestens seit der vollständigen Digitalisierung ist der Beruf der Fotografie kein klassisches Handwerk mehr, sondern ein Kreativberuf.

 

Rechtfertigungsgründe für geschützte Gewerbe treffen nicht auf die Fotografie zu, weil durch die Ausübung des Berufes weder Gefahr für Gesundheit oder Leben von Menschen oder für die Umwelt ausgeht.

 

Der Konsumentenschutz ist durch die Vergleichsmöglichkeiten des Internets besser denn je gewährleistet. Die Qualität des fotografischen Könnens wird vor allem durch die Zufriedenheit der Kunden bewertet.

 

Eine Öffnung wird der Wirtschaftskammer Österreich viele zusätzliche Mitglieder bringen: Um fotografische Dienstleistungen anbieten zu können, ist es nach wie vor notwendig, ein (dann freies) Gewerbe anzumelden und damit in der Wirtschaftskammer Mitglied zu werden.

 

Höhere Steuereinnahmen und Entlastung des Sozialbudgets, da viele Fotografen, die bisher am Rande der Illegalität arbeiten mussten, nun ihre Dienste offiziell anbieten können. Durch die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit können Steuern und Sozialabgaben generiert und zugleich das Risiko, auf Unterstützung des Staates angewiesen zu sein, vermindert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Gerin Trautenberger

für den Verein Creativ City

Westbahnstrasse 9

1070 Wien