Sehr
geehrter Herr Bundesminister, sehr geehrte Damen und Herren,
Ich,
Mag. Sebastian Reich, Pressefotograf, Werbeagentur, unterstütze den
vorliegenden Gesetzesentwurf 380/ME (Änderung der Gewerbeordnung 1994,
für den Entfall der Reglementierung für Berufsfotografen) und darf
dazu folgende Begründung anführen:
Nach
eigenen Erfahrungen kann ich nur eine Freigabe des Gewerbes befürworten,
da
Nachteile für den Kreativstandort Österreich: Viele erfolgreiche österreichische Fotografen sehen sich als Autodidakten durch die Blockaden im Inland gezwungen, ins Ausland abzuwandern. Junge und talentierte Nachwuchsfotografen dürfen sogar nach erfolgreich absolvierter schulischer oder akademischer Ausbildung nicht ihren Beruf ausüben.
Österreich in Europa eines der letzten Länder mit einer Zugangsbeschränkung des Fotografengewerbes ist, und dies massiv gegen den Grundsatz der Europäischen Gesinnungs und Wirtschaftsgemeinschaft steht.
Denn:
Schlechterstellung von Österreichern gegenüber anderen EU-Bürgern: Fotografen aus Ländern der EU dürfen in Österreich Fotoaufträge annehmen, auch ohne die in Österreich geforderten Befähigungsnachweise. Österreicher im eigenen Land mit gleichen Voraussetzungen hingegen nicht.
Existenzbedrohung für Kreative, künstlerische und Presse-Fotografen: Die derzeitige Reglementierung entzieht vielen Menschen in der Kreativwirtschaft die Existenzgrundlage. So können z.B. Pressefotografen ihre Fotos nur einem extrem eingeschränkten Käuferkreis (periodisch erscheinende Medien) und künstlerische Fotografen ihre kreativen Fähigkeiten nicht im Markt der Portrait- und Werbefotografie anbieten.
daher: Die besten Fotografen in Österreich, seien es Pressefotografen oder Fotografen mit künstlerischer Ausbildung daran gehindert werden, Jobs ausserhalb von editoriellem Charakter zu bewerkstelligen.
Rechtfertigungsgründe für
geschützte Gewerbe treffen nicht auf die Fotografie zu, weil durch die
Ausübung des Berufes weder Gefahr für Gesundheit oder Leben von
Menschen oder für die Umwelt ausgeht.
Der
Konsumentenschutz ist durch die Vergleichsmöglichkeiten des Internets
besser denn je gewährleistet. Die Qualität des fotografischen
Könnens wird vor allem durch die Zufriedenheit der Kunden
bewertet. Personen im Jahr 1012 sich für die Lehrlingsausbildung als
FotografIn entschieden haben, und dies ein Beweis dafür sein müsste,
dass die Argumente der Innung, das eine Freigabe des Gewerbes die
Lehrlingsausbildung massiv beinträchtigen würde somit als widerlegt
angesehen werden muss.
Durch die Freigabe, und der Möglichkeit uneingeschränkt zu arbeiten, mehr Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen eingenommen werden würden.
Ich
hoffe sehr, dass dieser Gesetzesentwurf auch beschlossen wird und das Gewerbe
der Berufsfotografen in ein freies Gewerbe ohne Zugangsbeschränkungen
geändert wird.
Mit
freundlichen Grüßen
Sebastian
Reich
Sebastian Reich Photography & Media e.U.
Mag. Sebastian Reich
Billrothstrasse 19/8
A-1190 Vienna
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