Sehr geehrter Herr Bundesminister, sehr geehrte Damen und Herren, 

Ich, Mag. Sebastian Reich, Pressefotograf, Werbeagentur, unterstütze den vorliegenden Gesetzesentwurf 380/ME (Änderung der Gewerbeordnung 1994, für den Entfall der Reglementierung für Berufsfotografen) und darf dazu folgende Begründung anführen:

Nach eigenen Erfahrungen kann ich nur eine Freigabe des Gewerbes befürworten, da

 

Nachteile für den Kreativstandort Österreich: Viele erfolgreiche österreichische Fotografen sehen sich als Autodidakten durch die Blockaden im Inland gezwungen, ins Ausland abzuwandern. Junge und talentierte Nachwuchsfotografen dürfen sogar nach erfolgreich absolvierter schulischer oder akademischer Ausbildung nicht ihren Beruf ausüben.

 

Österreich in Europa eines der letzten Länder mit einer Zugangsbeschränkung des Fotografengewerbes ist, und dies massiv gegen den Grundsatz der Europäischen Gesinnungs und Wirtschaftsgemeinschaft steht.

 

Denn:

Schlechterstellung von Österreichern gegenüber anderen EU-Bürgern: Fotografen aus Ländern der EU dürfen in Österreich Fotoaufträge annehmen, auch ohne die in Österreich geforderten Befähigungsnachweise. Österreicher im eigenen Land mit gleichen Voraussetzungen hingegen nicht.

 

Existenzbedrohung für Kreative, künstlerische und Presse-Fotografen: Die derzeitige Reglementierung entzieht vielen Menschen in der Kreativwirtschaft die Existenzgrundlage. So können z.B. Pressefotografen ihre Fotos nur einem extrem eingeschränkten Käuferkreis (periodisch erscheinende Medien) und künstlerische Fotografen ihre kreativen Fähigkeiten nicht im Markt der Portrait- und Werbefotografie anbieten.

 

daher: Die besten Fotografen in Österreich, seien es Pressefotografen oder Fotografen mit künstlerischer Ausbildung daran gehindert werden, Jobs ausserhalb von editoriellem Charakter zu bewerkstelligen.

 

Rechtfertigungsgründe für geschützte Gewerbe treffen nicht auf die Fotografie zu, weil durch die Ausübung des Berufes weder Gefahr für Gesundheit oder Leben von Menschen oder für die Umwelt ausgeht.

Der Konsumentenschutz ist durch die Vergleichsmöglichkeiten des Internets besser denn je gewährleistet. Die Qualität des fotografischen Könnens wird vor allem durch die Zufriedenheit der Kunden bewertet. Personen im Jahr 1012 sich für die Lehrlingsausbildung als FotografIn entschieden haben, und dies ein Beweis dafür sein müsste, dass die Argumente der Innung, das eine Freigabe des Gewerbes die Lehrlingsausbildung massiv beinträchtigen würde somit als widerlegt angesehen werden muss. 

 

Durch die Freigabe, und der Möglichkeit uneingeschränkt zu arbeiten, mehr Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen eingenommen werden würden.




Ich hoffe sehr, dass dieser Gesetzesentwurf auch beschlossen wird und das Gewerbe der Berufsfotografen in ein freies Gewerbe ohne Zugangsbeschränkungen geändert wird.


Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Reich

Sebastian Reich Photography & Media e.U.

Mag. Sebastian Reich

Billrothstrasse 19/8

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