Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich, Alexander Ch. Wulz, Berufsfotograf und Inhaber einer Agentur für Fotografie, Grafik – Illustrationen und Weblösungen, unterstütze den vorliegenden Gesetzesentwurf 380/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Erläuterungen, Allgemeiner Teil, Punkt A) Berufszugangsrecht, Seite 2, Entfall der Reglementierung für Berufsfotografen, und darf dazu folgende Gründe und Argumente anführen:

 

 

Ich bin seit exakt 20 Jahren durchgehend im Bereich Fotografie selbstständig. Zuerst jahrelang als Pressefotograf, dann als Fotograf mit Teilberechtigung und seit diesem Jahr als Berufsfotograf. Als einer der ersten freien Digital-Fotografen Österreichs habe ich bereits 2001 Kameratests für Kodak und Olympus durchgeführt. Seit Jahren bin ich Präsidiumsmitglied im Syndikat Foto Film, dem ältesten Verband für Pressefotografen, Pressebildagenturen und Filmreporter Österreichs sowie Vorstandsmitglied im Rechtsschutzverband der Österreichischen Berufsfotografen.

 

Seit Anbeginn meiner beruflichen Tätigkeit verstand ich es nie, mich als Mitglied in einer Standesvertretung wieder zu finden, die den Berufsstand Pressefotografen nie als gleichwertig angesehen hat – es sei denn es geht um die Höhe der jährlich zu entrichtenden Grundumlage.

 

Auch war es für mich seit jeher unverständlich, dass der Pressefotograf, der alle Bereiche fachlich abdecken muss, um geschäftlich bestehen zu können, im Vertriebsweg seiner Werke eingeschränkt ist. Diese Zwei-Klassen-Gesellschaft in ein und demselben Berufsbild „Fotografie“ ist in einem Europa 2012 nicht länger tragbar.

 

Qualitätsanpruch und persönlicher Einsatz, gepaart mit der Möglichkeit einer freiwilligen Zertifizierung – regelmäßige Erneuerung des Zertifikats zB alle 5 Jahre - in unterschiedlichen Fachbereichen der Fotografie (Portrait, Architektur, Hochzeitsfotografie, ...) ist in der heutigen, medial vernetzten Zeit unumgänglich und wird sicherlich vom jeweiligen Auftraggeber mehr geschätzt als der Titel „Meisterfotograf“, den derjenige vor zig Jahren mit dem damaligen Stand der Technik erlangt hat.

 

In Hoffnung, dass der vorliegende Gesetzesentwurf beschlossen und dadurch auch eine Anpassung an den europäischen Standard umgesetzt wird verbleibe ich

 

mit freundlichen Grüßen

 

Alexander Ch. Wulz

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