Österreichische Dr.
Christina Meierschitz ·
DW 119 E-Mail:
meierschitz.recht@oear.or.at
Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der
Behindertenverbände Österreichs
Stellungnahme der
Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs,
zum Entwurf eines Bundesgesetzes,
mit dem
die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
BMWFJ-30.680/0002-I/7/2012
Die ÖAR erlaubt sich, zu im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung auf folgende Problematik im Zusammenhang mit Gewerbebetrieben und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen hinzuweisen.
Seit Jahren wird festgestellt, dass durch mangelnde Barrierefreiheit der Gewerbebetriebe (Restaurants, Gaststätten, Verkaufsräume etc.) Menschen mit Behinderungen massiv diskriminiert werden – dies vor allem in bestehenden Gebäuden. Barrierefreiheit wird häufig auch dann nicht hergestellt, wenn aufgrund von Sanierungsarbeiten oder Umbauten wegen Änderung des Gewerbes umfangreiche bauliche Maßnahmen an dem Gebäude bzw. Lokal gesetzt werden.
Zwar schreiben praktisch alle österreichischen Bauordnungen Barrierefreiheit vor, im Falle der oben benannten Umbauten oder Nutzungsänderungen ist im Regelfall die zuständige Baubehörde jedoch nicht beizuziehen.
Daher ersucht die ÖAR die Gewerbeordnung insofern zu novellieren, dass mit klaren und eindeutigen Bestimmungen sichergestellt wird, dass im Falle von Generalsanierungen oder Umbauten im Zuge einer Nutzungsänderung unter einem auch Barrierefreiheit herzustellen ist.
Wien, am 17.05.2012