A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Abteilung III/2 Minoritenplatz 5 1014 Wien
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Bearbeiter: Hr. TOBISCH-REDL
Tel: 0732 / 7071-4111 Fax: 0732 / 7071-4140 E-mail: lsr@lsr-ooe.gv.at |
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14.160/0013-III/2/2012 |
02.05.2012 |
A9-534/1-2012 |
29.05.2012 |
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Stellungnahme zum Entwurf eines
Bundesgesetzes über den Erwerb des
Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche
und Erwachsene
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter Berufung auf § 7 Abs 3 Bundes-Schulaufsichtsgesetz 1962, idgF, wird zum gegenständlichen Gesetzesentwurf nachfolgende Stellungnahme abgegeben:
Grundsätzlich ist die Notwendigkeit dieses Gesetzeswerkes zu hinterfragen. Kandidaten, die keinen positiven Pflichtschulabschluss erzielt haben, steht jederzeit die Möglichkeit zur Ablegung von Externistenprüfungen an den schulischen Prüfungskommissionen offen.
Durch die Schaffung eines Modells einer erwachsenengerechteren Abschlussprüfung, wie es in den Erläuterungen heißt, soll eine gewisse Zielgruppe erreicht werden. Es darf jedoch bezweifelt werden, dass die künftigen Absolventen einen höheren Altersschnitt aufweisen.
Weiters ist in Frage zu stellen, ob wir den umständlichen Weg der Ablegung der Prüfungen an den Erwachsenenbildungseinrichtungen mit der nachträglichen Anerkennung durch die schulischen Prüfungskommissionen an den NMS überhaupt brauchen. Das Prozedere einer solchen Prüfung an einem externen Standort ist nicht einfach und an mindestens einer Schule pro Bezirk, also an den Standorten einer Externistenprüfungskommission, verfügen wir über dieses Potential.
Kostenneutralität ist nicht gegeben, da Prüfungsgebühren bzw. Reiserechnungen anfallen werden.
Bedenken bestehen durch die Bestimmung des § 2 Abs 2 des Entwurfes auch insofern, als im Falle eines Scheiterns auf traditionellem Weg (durch Nichtbestehen der Externistenprüfungen) ein Nachteil gegenüber den Absolventen des neuen Bundesgesetzes entstehen könnte.
Weiters wird im Anhang die Stellungnahme der Fraktion der Grünen im Kollegium des Landesschulrates für Oberösterreich zur Kenntnis gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Der Amtsführende Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich:
Fritz Enzenhofer eh.
F.d.R.d.A.
Stingeder
Anlage
Zustellhinweis:
Fraktionsführer im Kollegium, Sektion I
Herrn HOL SR Dipl.-Päd. Walter Wernhart
Frau LAbg. Mag. Gertraud Jahn
Frau HOL SR Dipl.-Päd. Christine Baumgartner
Frau Mag. Barbara Lenglachner und
Arbeiterkammer OÖ
Wirtschaftskammer OÖ
Schulamt der Diözese Linz
Stellungnahme der Fraktion der Grünen im Kollegium des Landesschulrates für OÖ zum Entwurf eines Bundesgesetzes über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene
Die Fraktion der Grünen begrüßt die Intention des Gesetzesentwurfes ein altersgerechtes Nachholen von Pflichtschulabschlüssen verstärkt zu ermöglichen, und damit mehr Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zum altersgerechten Nachholen von Pflichtschulabschlüssen zu ermöglichen.