Textfeld: _LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH

A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20

 

 

 

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

Abteilung III/2

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

Bearbeiter:

Hr. TOBISCH-REDL

 

Tel: 0732 / 7071-4111

Fax: 0732 / 7071-4140

E-mail: lsr@lsr-ooe.gv.at

 

 

 

 

Ihr Zeichen

vom

Unser Zeichen

vom

14.160/0013-III/2/2012

02.05.2012

A9-534/1-2012

29.05.2012

 

 

 

Stellungnahme zum Entwurf eines

Bundesgesetzes über den Erwerb des

Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche

und Erwachsene

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Unter Berufung auf § 7 Abs 3 Bundes-Schulaufsichtsgesetz 1962, idgF, wird zum  gegenständlichen Gesetzesentwurf nachfolgende Stellungnahme abgegeben:

 

Grundsätzlich ist die Notwendigkeit dieses Gesetzeswerkes zu hinterfragen. Kandidaten, die keinen positiven Pflichtschulabschluss erzielt haben, steht jederzeit die Möglichkeit zur Ablegung von Externistenprüfungen an den schulischen Prüfungskommissionen offen.

Durch die Schaffung eines Modells einer erwachsenengerechteren Abschlussprüfung, wie es in den Erläuterungen heißt, soll eine gewisse Zielgruppe erreicht werden. Es darf jedoch bezweifelt werden, dass die künftigen Absolventen einen höheren Altersschnitt aufweisen.

Weiters ist in Frage zu stellen, ob wir den umständlichen Weg der Ablegung der Prüfungen an den Erwachsenenbildungseinrichtungen mit der nachträglichen Anerkennung durch die schulischen Prüfungskommissionen an den NMS überhaupt brauchen. Das Prozedere einer solchen Prüfung an einem externen Standort ist nicht einfach und an mindestens einer Schule pro Bezirk, also an den Standorten einer Externistenprüfungskommission, verfügen wir über dieses Potential.

Kostenneutralität ist nicht gegeben, da Prüfungsgebühren bzw. Reiserechnungen anfallen werden.

 

Bedenken bestehen durch die Bestimmung des § 2 Abs 2 des Entwurfes auch insofern, als im Falle eines Scheiterns auf traditionellem Weg (durch Nichtbestehen der Externistenprüfungen) ein Nachteil gegenüber den Absolventen des neuen Bundesgesetzes entstehen könnte.

 

Weiters wird im Anhang die Stellungnahme der Fraktion der Grünen im Kollegium des Landesschulrates für Oberösterreich zur Kenntnis gebracht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Amtsführende Präsident

des Landesschulrates für Oberösterreich:

Fritz Enzenhofer   eh.

 

 

F.d.R.d.A.

Stingeder

 

Anlage

 

 

Zustellhinweis:

Fraktionsführer im Kollegium, Sektion I

Herrn HOL SR Dipl.-Päd. Walter Wernhart

Frau LAbg. Mag. Gertraud Jahn

Frau HOL SR Dipl.-Päd. Christine Baumgartner

Frau Mag. Barbara Lenglachner und

Arbeiterkammer OÖ

Wirtschaftskammer OÖ

Schulamt der Diözese Linz

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Fraktion der Grünen im Kollegium des Landesschulrates für OÖ zum Entwurf eines Bundesgesetzes über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene

 

 

 

Die Fraktion der Grünen begrüßt die Intention des Gesetzesentwurfes ein altersgerechtes Nachholen von Pflichtschulabschlüssen verstärkt zu ermöglichen, und damit mehr Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zum altersgerechten Nachholen von Pflichtschulabschlüssen zu ermöglichen.