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Schwechat,   19. Juli 2012

 


 

 

Begutachtungsverfahren Abgabenänderungsgesetz 2012

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren !


 

 

Die Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Verkehrsflughäfen erlaubt sich zum Artikel 11 des Abgabenänderungsgesetzes 2012 wie folgt Stellung zu nehmen.

 

Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht, das Flugabgabegesetz zu novellieren, treten aber nach wie vor für eine vollständige Rücknahme dieser wettbewerbsschädigenden Steuer ein.

 

Die vorgeschlagene Reduktion von 8 € um 12,5% auf 7 € bzw. um 25,0% von 20 € auf 15 € ist für uns jedoch nicht nachvollziehbar. Vielmehr ist davon auszugehen, dass durch diese Absenkung Teile der über Budget liegenden Einnahmen refundiert werden sollen.

 

Gerade für die Bundesländerflughäfen bildet die geringe Absenkung im Kurzstreckenbereich eine Fortschreibung der Wettbewerbsnachteile, die durch eine gleichmäßige Absenkung reduziert werden könnte.

 

Dies gilt auch im Hinblick auf die Beibehaltung des geltenden Betrages für den Langstreckenverkehr, womit gerade der Fernreiseverkehr motiviert wird, an Wien „vorbeizulanden“.

 

Der Gesetzgeber anerkennt durch diese vorgeschlagene Änderung in so unterschiedlicher Höhe, dass die bisherigen Einnahmen die Planungen des Gesetzgebers übertroffen haben und dass die Flugabgabe keinerlei Umweltaspekte berücksichtigt.

 

Widrigenfalls hätte der Gesetzgeber eine gleichmäßige Absenkung auf alle drei Steuerhöhen vorschlagen müssen.

 

Um die bereits festgestellten negativen Auswirkungen dieser Steuer auf den Wirtschaftsstandort Österreich, den Tourismus und die österreichische Luftverkehrswirtschaft und den damit einhergehenden Wettbewerbsnachteil zu reduzieren fordert die AÖV im Einvernehmen mit der gesamten österreichischen Luftverkehrswirtschaft eine vollständige Aufhebung der Flugabgabe.

 

Wenn der Gesetzgeber aber der Ansicht ist, dass die österreichische Luftverkehrswirtschaft mit diesem „Eigentor“ auch in Zukunft zu leben hat, so schlagen wir eine einheitliche Absenkung um 25% auf alle drei Steuersätze vor. Damit wäre wenigstens das plakative Argument der „Umweltrelevanz“ dieser Abgabe gesichert.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitsgemeinschaft Österreichischer

Verkehrsflughäfen

 

 

 

Dipl. Ing. Gerhard Kunesch

Präsident