der Inhalt des Artikel 9 des übermittelten Entwurfs, zu dem eine ho. Stellungnahme abgegeben wird, unterliegt aus Sicht der Behindertenanwaltschaft grundsätzlich keinerlei Bedenken.
Angeregt wird jedoch die Möglichkeit des Widerrufes der Zustimmung der pflegebedürftigen Person für künftige Auszahlungen sowie die Sicherstellung einer regelmäßigen, mindestens aber jährlichen, Abrechnung der Pflegegeldverrechnung gegenüber dieser Person.
Eine Übermittlung dieser Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates ist wunschgemäß erfolgt (siehe cc).
Dr. Erwin Buchinger
Anwalt für Gleichbehandlungsfragen
für Menschen mit Behinderung
Babenbergerstraße 5/4
A- 1010 Wien
Tel: 0800 80 80 16 (gebührenfrei)
Fax: 01-71100/2237