Sehr geehrte Damen und Herren

 

der Inhalt des Artikel 9 des übermittelten Entwurfs, zu dem eine ho. Stellungnahme abgegeben wird, unterliegt aus Sicht der Behindertenanwaltschaft grundsätzlich keinerlei Bedenken.

Angeregt wird jedoch die Möglichkeit des Widerrufes der Zustimmung der pflegebedürftigen Person für künftige Auszahlungen sowie die Sicherstellung einer regelmäßigen, mindestens aber jährlichen, Abrechnung der Pflegegeldverrechnung gegenüber dieser Person.

 

Eine Übermittlung dieser Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates ist wunschgemäß erfolgt (siehe cc).

 

Dr. Erwin Buchinger

Anwalt für Gleichbehandlungsfragen

für Menschen mit Behinderung

Babenbergerstraße 5/4

A- 1010 Wien

Tel: 0800 80 80 16 (gebührenfrei)

Fax: 01-71100/2237

mailto:office@behindertenanwalt.gv.at