Sehr geehrte Damen und Herren!
Der GÖD-Bereich Frauen stimmt den Gesetzesentwurf der Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zu, weist aber darauf hin, dass sich die Gleichstellung von Frauen und Männern auch in der Sprache wiederfinden muss.
Dies ist leider nur ansatzweise der Fall.
Beispiel: Im § 30d (3) findet sich der "Schülerfahrausweis", der "Eigenanteil des Schülers", während im § 30f (6) "fahrberechtigte Schüler /innen" angeführt werden
Durch eine geschlechtergerechte Sprache sollen sich Frauen und Männer gleichermaßen angesprochen fühlen. Daher empfehlen wir eine Überarbeitung des Textvorschlages, auch wenn wir inhaltlich zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika GABRIEL
GÖD-Vorsitzende Stv.
ÖGB-Vorstandsmitglied
Bereichsleiterin GÖD-Frauen
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