GZ.: BMWFJ-530102/0001-II/8/2012

 

 

Stellungnahmen zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

 

 

Es ist sehr erfreulich, dass das Pilotprojekt im Verkehrsverbund Ostregion, das auf vertraglicher Basis besteht, nun zu einer gesetzlichen Regelung geführt hat.

 

Unbestritten ist, dass die Regelung eine positive Entwicklung für Familien bedeutet.

 

Im Vorblatt wird zwar auf die finanziellen Auswirkungen für den FLAF eingegangen, jedoch  ist damit zu rechnen, dass dem öffentlichen Verkehr in den Verbundbereichen durch die unbeschränkte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch Schüler und Lehrlinge Einnahmen entgehen, die vom Bund ersetzt werden müssen, also Kosten entstehen.

 

 

20.8.2012                                                Dr. Eveline Zehetmayer

 

 

 

       ELEONORE HAUER-RONA, Vorsitzende

BUND ÖSTERREICHISCHER FRAUENVEREINE

  NATIONAL COUNCIL OF WOMEN - AUSTRIA

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