Stellungnahmen zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
Es ist sehr erfreulich, dass das Pilotprojekt im Verkehrsverbund Ostregion, das auf vertraglicher Basis besteht, nun zu einer gesetzlichen Regelung geführt hat.
Unbestritten ist, dass die Regelung eine positive Entwicklung für Familien bedeutet.
Im Vorblatt wird zwar auf die finanziellen Auswirkungen für den FLAF eingegangen, jedoch ist damit zu rechnen, dass dem öffentlichen Verkehr in den Verbundbereichen durch die unbeschränkte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch Schüler und Lehrlinge Einnahmen entgehen, die vom Bund ersetzt werden müssen, also Kosten entstehen.
20.8.2012 Dr. Eveline Zehetmayer
ELEONORE HAUER-RONA, Vorsitzende
BUND ÖSTERREICHISCHER FRAUENVEREINE
NATIONAL COUNCIL OF WOMEN - AUSTRIA
A-1090 WIEN, WILHELM EXNERGASSE 34
TELEFON +43-1-319 37 62
FAX +43-1-319 43 28