GZ: BMWFJ-530102/0001-II/8/2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nachfolgend darf ich Ihnen die Stellungnahme des LSR für Salzburg, betreffend

den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden soll, übermitteln.

 

Zur geplanten Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 darf wie folgt kurz Stellung genommen werden:

 

·         Aus der Sichtweise der Verkehrserziehung erscheint eine unkompliziertere Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel – soweit vorhanden – durch die Jugendlichen sehr begrüßenswert und würde den Anreiz der „Öffis“ für Schülerinnen und Schüler (wie auch deren Eltern) fördern. Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre die Folge.

·         Die Einführung des Jugendtickets würde eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung – auch für die Schulen – bedeuten.

·         Eine Erleichterung bei der Lösung von Problem- und Ausnahmefällen im Rahmen der Schülerbeförderung wäre zu erhoffen (z.B. Eltern leben getrennt – Wohnort, von dem aus die Schule besucht wird, wechselt fallweise, Nachmittagsbetreuung, Schulausflüge, Fahrten zu Turnhallen, Sportplätzen, …).
Eine weitere Ausführung entspr. Problemfälle darf im Folgenden weiters vorgenommen werden.

·         Freifahrt gilt nur für die Fahrt zwischen Wohnort und Schule (oder Ausbildungsstätte), Fahrten zu externen Unterrichten (dislozierter Unterricht, Ausflüge im Rahmen der Ausbildung, Schulsport, Exkursionen etc.) sind nicht abgedeckt.

·         Schüler/Lehrlinge, die in unmittelbarer Nähe der Schule/Ausbildungsstätte wohnen, haben keinen Anspruch auf eine Freifahrt. Damit besteht für diese Personen auch keine Möglichkeit eine sog. Mega s’COOL-CARD (Netzkarte für die Stadt) zu erwerben

·         Eine Lehrlingsfreifahrt gibt es erst wenn die Fahrt vom Wohnort zur Schule an mind. 3 Tagen pro Woche angetreten wird. Bei Schülern sind es 4 Tage pro Woche, bei Berufsschülern kann es auch ein Tag sein. Für Lehrlinge und Schüler, die zB an 3 Tagen mit einem Elternteil zur Schule fahren können und an 2 Tagen mit dem Bus fahren wollen, erhalten keine Freifahrt. Von der Ungerechtigkeit gegenüber Heimschülern, welche derzeit keine Freifahrt erhalten, da diese ja nur an 2 Tagen pro Woche eine Heimfahrt durchführen, möchte ich an dieser Stelle um eine sofortige Lösung bitten.

·         Kinder von getrennt lebenden Eltern erhalten die Freifahrt nur von jenem Wohnort aus, von dem aus sie die Schule/Ausbildungsstätte an mind. 3 bzw. 4 Tagen besuchen. Das bedeutet, wenn ein Kind 2 Tage die Woche zB beim Vater wohnt, erhält es für die Fahrt zur Schule keine Freifahrt

·         Die Freifahrt wird in der Regel immer nur für die kürzeste ÖV-Verbindung gewährt. Gewisse Wartezeiten werden als zumutbar angesehen, wobei es sich durchaus um Wartezeiten bis zu einer Stunde handeln kann. Auf Unverständnis stößt diese Regelung bei Eltern vor allem dann, wenn es eigentlich eine andere schnellere oder öfter verkehrende ÖV-Verbindung gäbe, für diese aber keine s’COOL-CARD ausgestellt werden darf, weil es eine kürzere und damit für das Finanzamt billigere Variante gibt.

·         Die Regeln zur Schüler- und Lehrlingsfreifahrt werden vom Finanzamt recht restriktiv ausgelegt bzw. gibt es sehr viele Sonderfälle. Eine einfache Antragsstellung ist damit nicht mehr möglich und bei den Antragstellern (Schüler/Lehrling oder Eltern) bleibt oft die Ungewissheit, ob man alles richtig gemacht hat. zB: Berufsschulfahrten mit zusätzlichem Berufsschultag im 14-Tage-Rhythmus oder Freifahrt für Lehrlinge im grenznahen Ausland, wobei vom Finanzamt „grenznah“ …als Umkreis von 15 km Luftlinie um den Ort der Einreise … interpretiert wird oder zumutbare Fußwege (400 m für Volksschüler, 600 m für Schüler höherer Schulen, mit Ausnahmen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (zB Ortsgebiet oder Bundesstraße etc). Solche Dinge sind natürlich sowohl für die Schulen, als auch für die Antragsstellen nur mehr schwer zu verstehen bzw. zu überprüfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Eva-Maria Engelsberger

Landesschulrat für Salzburg

Leitung der Präsidialabteilung

Mozartplatz 10

5010 Salzburg

Tel: 0662 80 83-2678

e-mail: eva-maria.engelsberger@lsr-sbg.gv.at