Sehr geehrter Herr Bundesminister,
herzlichen Dank für die Gelegenheit im Rahmen des Begutachtungsverfahren zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, auf Basis der uns unter der GZ: BMWFJ-530102/0001-II/8/2012 übermittelten Unterlagen Stellung zu nehmen.
Auf die ungünstigen Umstände rund um die Unterlagenübermittlung mitten in den Ferien und der Urlaubsphase hatten wir bereits am 1.8.2012 hingewiesen.
Wir erheben keinen grundsätzlichen Einwand gegen das Gesetz und begrüßen die damit eröffnete Möglichkeit flächendeckend Jugendkarten, analog zum Modell des Verkehrsverbundes Ost anzubieten. Im Bemühen die Schulnebenkosten auch in diesem Bereich weitestgehend einzudämmen regen wir an, die Möglichkeiten von staatlichen bzw. aus dem FLAF finanzierten Fahrtkostenzuschüssen im Abstand von Minimum 2 Jahren zu evaluieren und nach Möglichkeit zumindest an die Inflationsrate anzupassen und/oder den Selbstbehalt entsprechend zu senken.
Mit schulpartnerschaftlichen Grüßen
Andreas Ehlers
Assistent des Vorsitzenden
Österreichischer Verband der Elternvereine
an den öffentlichen Pflichtschulen – Dachverband
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