Betrifft: Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Personenstandsgesetz 2013 erlassen sowie das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Meldegesetz 1991 und das Namensänderungsgesetz geändert werden und das Personenstandsgesesetz aufgehoben wird.

 

 

Ing. Felix Gundacker

Pantzergasse 30/8

A-1190 WIEN

Tel = 0043 1 369 97 29

www.FelixGundacker.at

email: kontakt@FelixGundacker.at

 

 

 

 

 

            An das

            Bundesministerium für Inneres

            Fachabteilung III-2

            z.H. Herrn MR Norbert Kutscher

            Herrengasse 7

            A-1014 WIEN

 

 

 

WIEN, 2012-08-21

 

 

Betrifft:   Personenstandsgesetz 2013

 

 

Sehr geehrter Herr Ministerialrat Kutscher!

 

Bezugnehmend auf unser gestriges Telefonat erlaube ich mir hiermit, Ihnen meine Überlegungen zum Begutachtungsentwurf des Personenstandsgesetzes 2013 zu übermitteln.

 

Seit 1989 beschäftige ich mich mit Personengeschichtforschung, erforsche für

aus- und inländische Kunden Vorfahren in den Ländern der ehemaligen Monarchie. So brachten mich Forschungen für Senator John Kerry, der 2004 für das Amerikanische Präsidentschaftsamt kandidierte, oder Verwandtschaften von Landeshauptmann Pröll mit der Ehefrau des ersten Südkoreanischen Präsidenten in die internationale Presse.

 

Eine der wichtigsten Quellen für diese Arbeiten sind die Altmatriken zwischen 1784 und 1939. Ohne sie wäre ein Großteil meiner Forschungen nicht möglich.

 

Im neuen Begutachtungsentwurf vermisse ich allerdings die Aufhebung der Einschränkung des Rechts auf Einsicht und Ausstellung von Urkunden nach Ablauf einer Frist von hundert Jahren seit der Eintragung (§ 41 des Gesetzes aus 1983). Sie verwiesen mich im Telefonat auf den neuen § 72. Dort wird jedoch nur die Aufbewahrung, die Fortführung und die Ausstellung von Urkunden aus den Altmatriken geregelt, jedoch nicht die Einsicht in die Altmatriken bzw. die Aufhebung der Einschränkung nach 100 Jahren!

 

Das hätte zur Folge, dass die gesamten Altmatriken zwischen 1784 und 1939 dem wissenschaftlichen Forscher nicht mehr zur Verfügung stünden. Nicht nur

das: sämtliche bereits laufende, durch große Beträge der EU unterstützte Digitalisierungsvorhaben wie das ausgezeichnete System Matricula

(www.matricula-online.eu) wären dadurch betroffen. Auch private Initiativen von genealogischen bzw. personenbezogenen Datenbanken (wie zB

www.GenTeam.at) wären in Zukunft nicht mehr möglich bzw. hätten mit großen Einschränkungen zu rechnen.

 

Dies widerspricht auch gänzlich dem internationalen Standard, wo vor allem in Europa durch enorme finanzielle Unterstützung der Europäischen Union unser Kulturgut digitalisiert und allen Forschern unentgeltlich und einfach über das Internet zur Verfügung gestellt wird.

 

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Diskrepanz zwischen dem Datenschutzgesetz und dem Personenstandsgesetz. Da das Datenschutzgesetz für Verstorbene keinen Datenschutz vorsieht (es gibt eben nichts, was hier an Daten zu schützen ist), widerspricht es hier eindeutig dem Personenstandsgesetz aus 1983, § 41, indem es die Einsicht in Altmatriken der letzten 100 Jahre für nicht natürliche Personen verhindert. Da es wohl kaum Personen in Österreich gibt, die älter als 100 Jahre alt oder länger als 75 Jahre verheiratet sind, wäre es daher angebracht, auch diese Grenze zu reduzieren bzw. zu streichen; was unsere Nachbarländer übrigens bereits gemacht haben. Auch würden wohl kaum tausende von Forschern im Ausland, die in Österreich ihre Vorfahren erforschen, die international gänzlich unüblichen Beschränkungen in Österreich gut heißen können.

 

Ich schlage daher einen Absatz (4) des § 52 des neuen PstG vor wie folgt:

 

Einschränkungen des Rechts auf Einsicht und Ausstellung von Urkunden, die sich aus § 52 ergeben, gelten

- nach Ablauf einer Frist von hundert Jahren seit der Eintragung einer Geburt

- nach Ablauf einer Frist von fünfundsiebzig Jahren seit der Eintragung einer Trauung

- oder für Einträge von Verstorbenen

als aufgehoben.

 

Es würde mich im Interesse der gesamten, ständig anwachsenden Forschergemeinde freuen, wenn Sie meine Überlegungen berücksichtigen würden.

Für Ihre geschätzten Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Ing. Felix Gundacker