An das

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

Per E-Mail: VII8@bmask.gv.at

 

Wien, am 24. September 2012

 

 

 

Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das GlBG, GBK/GAW-Gesetz,

                 BEinstG und BGStG geändert werden

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Behindertenanwalt dankt für die Übermittlung des Entwurfes eines Bundesgesetzes, mit dem das GlBG, GBK/GAW-Gesetz, BEinstG und BGStG geändert werden, und nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Zu Artikel 3 und 4:

 

Der vorliegende Entwurf, der u.a. notwendige Klarstellungen, die Ausdehnung des Schutzniveaus und die Verpflichtung zum Dialog mit der Zivilgesellschaft enthält, wird grundsätzlich begrüßt.

Es wird jedoch angeregt, weitere Verbesserungen auf Basis der Ergebnisse der Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechts und der daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen, wie insbesondere die Schaffung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches sowie die Erweiterung der Verbandsklagemöglichkeiten, vorzusehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Erwin Buchinger