An das
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Per E-Mail: VII8@bmask.gv.at
Wien, am 24. September 2012
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das GlBG, GBK/GAW-Gesetz,
BEinstG und BGStG geändert werden
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Behindertenanwalt dankt für die Übermittlung des Entwurfes eines Bundesgesetzes, mit dem das GlBG, GBK/GAW-Gesetz, BEinstG und BGStG geändert werden, und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Zu Artikel 3 und 4:
Der vorliegende Entwurf, der u.a. notwendige Klarstellungen, die Ausdehnung des Schutzniveaus und die Verpflichtung zum Dialog mit der Zivilgesellschaft enthält, wird grundsätzlich begrüßt.
Es wird jedoch angeregt, weitere Verbesserungen auf Basis der Ergebnisse der Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechts und der daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen, wie insbesondere die Schaffung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches sowie die Erweiterung der Verbandsklagemöglichkeiten, vorzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Erwin Buchinger