Tel.: 406 15 80 – 42 Dw
Fax: 406 15 80 - 54
E-Mail: kobvoe@kobv.at
An das Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
Wien, 5.11.2012
Betrifft: GZ BMVIT-161.000/0003-IV/ST5/2012
Entwurf einer Novelle der Straßenverkehrsordnung
Stellungnahme des KOBV Österreich
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der KOBV Österreich erlaubt sich, zu dem o.g. Entwurf nachstehende Stellungnahme zu erstatten, die auch im elektronischen Wege an das Präsidium des Nationalrates übermittelt wird:
Zu § 29 b StVO:
Die Änderung des Berechtigtenkreises in § 29 b StVO und die Zuständigkeit des Bundessozialamtes für die Ausstellung der Gehbehindertenausweise werden ausdrücklich begrüßt.
Auf Grund der derzeit geltenden Regelungen standen bzw. stehen viele Betroffene vor der paradoxen Situation, dass ihnen von einer Behörde (dem Bundessozialamt) die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bestätigt wurde und von der anderen Behörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) die Ausstellung eines Parkausweises gemäß § 29 b der Straßenverkehrsordnung verwehrt wurde.
Durch die vorgesehenen Änderungen ist ein einheitlicher Zugang zu beiden Ausweisen im Interesse von Menschen mit Behinderungen gewährleistet. Durch die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf Inhaber eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit“ wird die Ungleichbehandlung von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen beseitigt.
Dass in einer Übergangsbestimmung (§ 29 b Abs. 6 StVO) vorgesehen ist, dass Ausweise, die vor dem 1.1.2001 ausgestellt worden sind, - wie den Erläuterungen zu entnehmen ist – 6 Monate nach Inkrafttreten der gegenständlichen Novelle die Gültigkeit verlieren, wird ebenfalls begrüßt. Damit soll erreicht werden, dass die missbräuchliche Verwendung alter – oft „vererbter“ - Ausweise, verhindert wird.
Der Gesetzestext enthält diesbezüglich noch keine Frist und ist in Entsprechung der Erläuterungen zu ergänzen.
Der KOBV Österreich ersucht um Berücksichtigung seiner Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Präsident Mag. Michael Svoboda
Generalsekretärin Dr. Regina Baumgartl
Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich
1080 Wien, Lange Gasse 53
Tel. : 01/406 15 80 – 42
Fax : 01/ 406 15 80 - 54
E-Mail: kobvoe@kobv.at