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An das Bundesministerium

für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

 

Wien, 5.11.2012

 

 

Betrifft: GZ BMVIT-161.000/0003-IV/ST5/2012

   Entwurf einer Novelle der Straßenverkehrsordnung

 

               Stellungnahme des KOBV Österreich

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der KOBV Österreich erlaubt sich, zu dem o.g. Entwurf nachstehende Stellungnahme zu erstatten, die auch im elektronischen Wege an das Präsidium des Nationalrates übermittelt wird:

 

Zu § 29 b StVO:

 

Die Änderung des Berechtigtenkreises in § 29 b StVO und die Zuständigkeit des Bundessozialamtes für die Ausstellung der Gehbehindertenausweise werden ausdrücklich begrüßt.

 

Auf Grund der derzeit geltenden Regelungen standen bzw. stehen viele Betroffene vor der paradoxen Situation, dass ihnen von einer Behörde (dem Bundessozialamt) die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bestätigt wurde und von der anderen Behörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) die Ausstellung eines Parkausweises gemäß § 29 b der Straßenverkehrsordnung verwehrt wurde.

 

Durch die vorgesehenen Änderungen ist ein einheitlicher Zugang zu beiden Ausweisen im Interesse von Menschen mit Behinderungen gewährleistet. Durch die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf Inhaber eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit“  wird die Ungleichbehandlung von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen beseitigt.

  

Dass in einer Übergangsbestimmung (§ 29 b Abs. 6 StVO) vorgesehen ist, dass Ausweise, die vor dem 1.1.2001 ausgestellt worden sind, - wie den Erläuterungen zu entnehmen ist –  6 Monate nach Inkrafttreten der gegenständlichen Novelle die Gültigkeit verlieren, wird ebenfalls begrüßt. Damit soll erreicht werden, dass die missbräuchliche Verwendung alter – oft „vererbter“ - Ausweise, verhindert wird.

 

Der Gesetzestext enthält diesbezüglich noch keine Frist und ist in Entsprechung der Erläuterungen zu ergänzen.

 

 

Der KOBV Österreich ersucht um Berücksichtigung seiner Stellungnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Präsident Mag. Michael Svoboda

Generalsekretärin Dr. Regina Baumgartl

Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich

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