Sehr geehrte Frau Ministerin Bures, sehr geehrte Damen und Herren!
Im Namen des CLUB MOBIL –Mobilität für Menschen mit Handicap darf ich mich heute an Sie bezüglich der von Ihnen geplanten Änderungen des §29b Ausweises wenden:
Die geplante Novelle zum §29b-Ausweis habe ich per Mail an 692 CLUB MOBIL Mitglieder mit der Bitte um eine Stellungnahme geschickt.
Ehe ich auf die Ergebnisse eingehe, möchte ich Ihnen die Stichprobe beschreiben:
448 Personen unterschiedlichster Behinderungen (= 64,74 %) haben Ihren Entwurf kommentiert. Von allen Personen der Stichprobe sind 69,64 % im Besitz eines Parkausweises nach § 29b.
Nun zu den hoffentlich auch Sie nachdenklich stimmenden Ergebnissen:
Jeder (100 % - ob Ausweisbesitzer oder nicht!) verwies (direkt oderindirekt) auf den eigentlichen Sinn eines Parkausweises: Behindertenparkplätze wurden für Rollstuhlfahrer geschaffen, weil selbstfahrende Rollstuhlfahrer oder schwer gehbehinderte Personen zum Ein- und Aussteigen einfach mehr Platz benötigen.
99,78 % finden es nicht in Ordnung, dass nun jeder, der die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass eingetragen hat, in Zukunft auch automatisch Anrecht auf einen §29b-Ausweis hat. Denn diesen besagten Eintrag erhalten auch Personen mit Panikattacken, Transplantationen, Diabetiker, Blinde, …..
89,73 % hingegen finden es gut, dass in Zukunft der Parkausweis von einer einzigen Stelle ausgestellt werden soll.
Auch finden es 71,20 % gut, dass die alten Parkausweise mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten endlich ungültig werden sollen. 28,80 % haben jedoch Einwände dagegen, da sie die Kosten für die Neuausstellung nicht tragen möchten.
Abschließend möchte ich noch einmal zusammenfassen, dass es von Seite der Betroffenen her nicht gewünscht ist, dass in Zukunft die ohnehin zu wenigen Behindertenparkplätze auch von Menschen ohne Gehbehinderung benützt werden dürfen. Wenn Sie auch etwas für Menschen ohne Gehbehinderung machen möchten (was durchaus begrüßenswert ist), dann geben Sie doch für alle Personen, die keinen breiteren Behindertenparkplatz benötigen, einen Ausweis aus, mit welchem die Ausweisinhaber kostenlos in Kurzparkzonen parken dürfen.
Mit freundlichen Grüßen!
PS: Ich darf Ihnen zum Schluss auch noch eine Frage eines CLUB MOBIL Mitgliedes weiterleiten:
Kann es sein, dass es vom Gesetzgeber gewünscht ist, dass sich jeder Gehandicapte (Blinde, Diabetiker, Tansplantierte, …) mit einem Rollstuhl outet? Wenn ja, dann muss in Zukunft auch jeder Behinderte ua. eine Blindenschleife beantragen können!
Edith Grünseis-Pacher
Internat. anerkannte Mobilitätsexpertin
Staatspreis Gütesiegel Verkehr 2009
Verdienstzeichen PRO MERITO in Gold
Verkehrssicherheitspreis 1993 und 2002
Autorin, Gründerin und Vorsitzende CLUB MOBIL
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