Sehr geehrte Damen und Herren,

 

es ist meines Erachtens richtig den Ausweis 29 b mehr im Auge zu behalten, da viele nicht berechtigte Menschen diese Parkhilfestellung schamlos ausnützen, doch soll diese Änderung aber für stark gehbehinderte Personen nicht zusätzlich beschwerlich werden.

Wie stellen sich diese gesunden Schreibtischherren oder auch Damen vor, wenn jeder WEg schon ohnedies eine Qual ist ( 36 Jahre MS ! )einen stark behinderten Menschen dann noch zusätzlich mit unnötigen Papierkram und WEgen zu belasten.

Es wird doch auch eine andere Möglichkeit geben eine bessere Übersicht über diesen Ausweis zu bekommen.

Jahrelang kann verfolgt werden wo Menschen bei einer einfachen Knieoperation zu diesem Ausweis gekommen sind und kein Mensch hat sich darum gekümmert, obwohl es ja heißt " dauernd stark gebehindert " zu sein.

Plötzlich die Übertreibung halbjährliche Überprüfung ohne Rücksicht auf wirklich gehbehinderte Menschen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerti Langecker

 

 

Ich möchte ergänzend zu meiner Mail erwähnen, dass es nicht richtig ist, auch allen nicht  gehbehinderten Personen diesen Ausweis auszustellen, da es ohnedies schon schwierig genug ist Behindertenparkplätze zu bekommen. Oder werden vielleicht nun doppelt soviele Behindertenparkplätze gemacht ?

Es gibt bereits jetzt schon viele unverschämte Menschen wie ich es auch immer wieder erlebe ohne Rücksicht auf Behinderte sich auf solche Parkplätze stellen. Dies gehört unterbunden und nicht wie mit dieser vorgesehenen Gesetzesänderung noch gefördert !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

was hat bitte eine Person z,B.mit Panikattacken mit einem Behindertenparkplatz zu tun ? Dieser steht meines ERachtens nur stark gehbehinderten Personen zu.

Außerdem soll nicht das Bundessozialamt dafür zuständig sein, sondern ein Arzt. Beim Bundessozialamt einen solchen Ausweis einzuholen, ist wesentlich leichter als durch eine ärztliche aussagekräftige Untersuchung.

Ich setze mich vehement zur Wehr dieses Gesetz durchzubringen.

 

Gerti Langecker