An das

Bundesministerium für

Verkehr, Innovation und Technologie

Abteilung IV/SCH1

Radetzkystraße 2

1030 Wien

 

 

Per E-Mail:     sch1@bmvit.gv.at

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Wien, am 30. Oktober 2012

Zl. B,K-740-1/301012/HA

 

 

GZ: BMVIT-210.805/0015-IV/SCH1/2012

 

 

Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Eisenbahnbeförderung und die Fahrgastrechte erlassen und das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Der Gesetzesentwurf bezieht nunmehr auch Neben-, Regional- und Vorortebahnen ein und belastet daher auch jene Länder, Städte und Gemeinden, in deren Besitz sich derartige Bahnen befinden. Betroffen sind daher auch Eisenbahnverkehrs- und Infrastrukturbetriebe von lokaler und regionaler Bedeutung mit Ausnahme der Straßenbahnen. Finanzielle Belastungen ergeben sich daher auch für Privatbahnen, aber auch für die regionalen Verkehrsverbünde, die von den Ländern und Gemeinden finanziert werden.

 

Die in den Erläuterungen angegebenen finanziellen Auswirkungen sind zu niedrig angesetzt. Zu den in den Erläuterungen ermittelten einmaligen Kosten von € 16.000 je Bahn kommen nicht nur jährlich wiederkehrende Kosten von € 2.500 pro Bahn, sondern auch Personalkosten wegen der zusätzlichen Informationsvorschriften und Aushangverpflichtungen in den Bahnhöfen und Haltestellen sowie für die Behandlung der mit Sicherheit zu erwartenden zahlreichen Beschwerdefälle, die mit der Schienen-Control GmbH zu bearbeiten sind.

 

Auch die Einhaltung des Pünktlichkeitsgrades von 95 % und die Vorschriften zur Nichtdiskriminierung kosten Geld. Hiefür ist mindestens mit einer zusätzlichen Stelle und mit Mehrkosten von € 60.000 p.a. und von weiteren € 40.000 für den Sachaufwand, insgesamt also mit € 100.000 zusätzlicher finanzieller Belastung je Bahn und Jahr zu rechnen.

 

Da diese Mehrbelastung nicht den Fahrgästen angelastet werden kann, ist der Mehraufwand von den Bahnen bzw. ihren Rechtsträgern, also vom Bund, den Ländern, Städten und Gemeinden zu übernehmen und dies in Zeiten des Stabilitätspakts und Konsultationsmechanismus. Der Entwurf wird daher in der vorliegenden Fassung abgelehnt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Leiss e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Walter Leiss

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

 

 

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