Anschrift

An das

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
Mag. Ottilie Hebein
Telefon +43 1 51433 501165
Fax +43 1514335901165
e-Mail Ottilie.Hebein@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-110100/0032-I/4/2012

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden;

Stellungnahme des BMF (Frist: 09.01.2013)

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 12. Dezember 2012 unter der Zahl BMASK-433.001/0039-VI/AMR/1/2012 zur Begutachtung übermittelten Gesetzesentwurf, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Durch das Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009, in der Fassung zuletzt des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2012, wurde unter dem Titel der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) ein neues Regelungssystem für die Abschätzung der Folgen von Rechtssetzungsvorhaben und sonstigen Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung grundgelegt. Die Grundsätze der WFA sind in diversen Verordnungen (beispielsweise WFA-Grundsatz-Verordnung – WFA-GV, BGBl. II Nr. 489/2012) geregelt, die mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten sind.

 

In diesem Zusammenhang wird auf das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes, GZ. BKA-602.271/0036-V/2/2012, Punkt 4.2, verwiesen, wonach für den vorliegenden Begutachtungsentwurf für die Einbringung des Ministerratsvortrags eine WFA durchzuführen ist.

 

Für die Durchführung der WFA steht ein entsprechendes IT-Tool zur Verfügung, das in den Ressorts bereits ausgerollt wurde. Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Internetseite www.wfa.gv.at.

 

Die Abteilung II/11 des Bundesministeriums für Finanzen sowie die Wirkungscontrollingstelle des Bundeskanzleramtes stehen im Vorfeld für Rückfragen und Unterstützung zur Verfügung.

 

Dem Präsidium des Nationalrates wurde die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum gegenständlichen Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.

 

 

13.12.2012
Für die Bundesministerin:
Mag. Ottilie Hebein
(elektronisch gefertigt)