Anschrift

An das

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Franz-Josefs-Kai 51

1010 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiter:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
Telefon +43 1 51433 501164
Fax +43 1514335901164
e-Mail Hans-Juergen.Gaugl@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-110800/0001-I/4/2013

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienberatungsförderungsgesetz geändert wird;

Stellungnahme des BMF (Frist: 31.1.2013)

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 20. Dezember 2012 unter der Geschäftszahl BMWFJ-540102/0027-II/4/2012 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienberatungsförderungsgesetz geändert wird, unbeschadet der dem Entwurf zu Grunde gelegten Intentionen wie folgt mitzuteilen:

 

Durch das Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) wurde unter dem Titel der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) ein neues Regelungssystem für die Abschätzung der Folgen von Rechtssetzungsvorhaben und sonstigen Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung implementiert. Die Grundsätze der WFA sind in diversen Verordnungen (beispielsweise WFA-Grundsatz-Verordnung – WFA-GV, BGBl. II Nr. 489/2012) geregelt, die mit 1.1.2013 in Kraft getreten sind. In diesem Zusammenhang wird auch auf Punkt 4.2 des unter der Geschäftszahl BKA-602.271/0036-V/2/2012 ergangenen Rundschreibens des BKA hingewiesen.

 

Für den vorliegenden Begutachtungsentwurf liegt – entsprechend den Übergangsbestimmungen aus dem zitierten Rundschreiben des BKA – noch keine WFA vor. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass diese bis spätestens zum Zeitpunkt der Einbringung in den Ministerrat nachzureichen ist. Für die Durchführung der WFA steht ein entsprechendes IT-Tool zur Verfügung, das in den Ressorts bereits ausgerollt wurde. Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Internetseite www.wfa.gv.at. Die Abteilung II/11 des Bundesministeriums für Finanzen sowie die Wirkungscontrollingstelle des Bundeskanzleramts stehen im Vorfeld für Rückfragen und Unterstützung zur Verfügung.

 

Es wird um entsprechende Berücksichtigung dieser Stellungnahme ersucht. Die gegenständliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen wurde auch dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet.

 

18.01.2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)