Sg. Damen und Herren,

 

bezugnehmend auf Ihr Schreiben GZ: BMWFJ-540102/0027-II/4/2012 mit der Einladung zur Stellungnahme im Zuge des Begutachtungsverfahrens zum Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Familienberatungsförderungsgesetz geändert wird, erlauben wir, die KOKO gem. GmbH., uns mitzuteilen, dass wir den dem Schreiben beigefügten Änderungsvorschlag sehr begrüßen.

 

Damit werden die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit bis Ende 2015 in den KOKO Familienberatungsstellen planbarer und sie können kostendeckend ohne finanzielle Zusatzbelastung sowie auch ohne Qualitätsverlust des Angebots selbst angestrebt werden.

 

Mit der Bitte um Kenntnisnahme,

mfG,

iA Thomas Wengler

Prokurist

KOKO gem. GmbH.