An das
BMWFJ II/4a
Franz-Josefs-Kai 51
1010 Wien
per Email: POST@II4.bmwfj.gv.at und begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
Wien, am 29. Jänner 2013
Betrifft: Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienberatungs-förderungsgesetz geändert wird
Der Klagsverband dankt für die Möglichkeit zur Teilnahme am Begutachtungsverfahren zum oben genannten Entwurf und möchte wie folgt Stellung nehmen:
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sieht vor, dass besonders auch vom Bund geförderte Familienberatungsstellen bis 31. Dezember 2015 ohne Ausnahme barrierefrei umgestaltet werden müssen.
Dieses Ziel ist im Sinn der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und zur Verwirklichung der Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unabdingbar.
In vielen Fällen ist Familienberatungsstellen die Beseitigung bestehender Barrieren oder die Übersiedlung in barrierefreie Räumlichkeiten ohne spezielle Förderung nicht möglich.
Der Klagsverband
Der Klagsverband hofft, mit dieser Stellungnahme einen Beitrag zu mehr Gleichstellung und Diskriminierungsfreiheit in Österreich zu leisten!
MMag. Volker Frey
Generalsekretär