Anschrift

An das

Bundesministerium für Arbeit,

Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

 

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
Mag. Ottilie Hebein
Telefon +43 1 51433 501165
Fax +43 1514335901165
e-Mail Ottilie.Hebein@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-111300/0056-I/4/2012

 

 

 

Betreff:

»Zu GZ. BMASK-40101/0012-IV/9/2012 vom 21. Dezember 2012

Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Impfschadengesetz geändert werden und Artikel I. des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 77/1957 aufgehoben wird;

Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen

(Frist: 18. Jänner 2013)

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Note vom 21. Dezember 2012 unter der Zahl BMASK-40101/0012-IV/9/2012 zur Begutachtung versendeten Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Impfschadengesetz geändert werden und Artikel I. des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 77/1957 aufgehoben wird, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Für den gegenständlichen Gesetzesentwurf wurde – entsprechend den Übergangsbestimmungen aus dem Rundschreiben des BKA (GZ BKA-602.271/0036-V/2/2012) – keine  wirkungsorientierte Folgenabschätzung durchgeführt.

 

Durch das Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009, in der Fassung zuletzt des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2012, wurde unter dem Titel der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) ein neues Regelungssystem für die Abschätzung der Folgen von Rechtssetzungsvorhaben und sonstigen Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung grundgelegt. Die Grundsätze der WFA sind in diversen Verordnungen (beispielsweise WFA-Grundsatz-Verordnung – WFA-GV, BGBl. II Nr. 489/2012) geregelt, die mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten sind.

 

In diesem Zusammenhang wird auf das Rundschreiben des BKA, GZ BKA-602.271/0036-V/2/2012, Punkt 4.2 verwiesen, wonach für den vorliegenden Begutachtungsentwurf für die Einbringung des Ministerratsvortrags eine WFA durchzuführen ist.

 

Für die Durchführung der WFA steht ein entsprechendes IT-Tool zur Verfügung, das in den Ressorts bereits ausgerollt wurde. Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Internetseite www.wfa.gv.at. Die Abteilung II/11 des Bundesministeriums für Finanzen sowie die Wirkungscontrollingstelle des Bundeskanzleramts stehen im Vorfeld für Rückfragen und Unterstützung zur Verfügung.

 

Dem Präsidium des Nationalrates wurde die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum gegenständlichen Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.

 

 

 

14.01.2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Heidrun Zanetta
(elektronisch gefertigt)