Österreichische
Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der
Behindertenverbände Österreichs

Dr. Christina Meierschitz · DW 119

E-Mail: meierschitz.recht@oear.or.at

 

 

 

 

Stellungnahme der

Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs,

zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das IEF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991, das Arbeitsruhegesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Kinder- und Jugendlichen- Beschäftigungsgesetz 1987, das Landarbeitsgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden und

das Bundesberufungskommissionsgesetz aufgehoben wird

(Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz - Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz)

GZ: BMASK-10203/0016-I/A/4/2012

 

 

Die ÖAR erlaubt sich, zu oben angeführtem Entwurf folgende Stellungnahme abzugeben:

Grundsätzlich begrüßt die ÖAR die Beibehaltung all jener Verfahrensmodalitäten, die dazu beigetragen haben, das Verfahren im Sozialrecht so niederschwellig wie möglich zu gestalten, damit Menschen mit Behinderungen umfassenden Rechtsschutz ohne hohe Kostenrisiken erlangen können. Dazu zählen sowohl die Beibehaltung der sechswöchigen Beschwerdefrist als auch die Regelung, dass die Verfahren sowohl in erster als auch in zweiter Instanz kostenfrei sind.

Als außerordentlich wichtig erachtet die ÖAR die Mitwirkung von fachkundigen Laienrichtern vor allem aus dem Bereich der Menschen mit Behinderungen an der Rechtsprechung, damit die Belange und Ansinnen dieser Personengruppe ausreichend vertreten und mitberücksichtigt werden.

Die Stellungnahme wurde dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.

Wien, am 8.2.2013