An das
BMJ
Museumstraße 7
1070 Wien
per Email: team.s@bmj.gv.at und begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
Wien, 8. März 2013
Betrifft: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird
(Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013)
Der Klagsverband dankt für die Möglichkeit zur Teilnahme am Begutachtungsverfahren zum oben genannten Entwurf und möchte wie folgt Stellung nehmen:
Der vorliegende Entwurf zum Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013 umfasst eine Reihe von Verbesserungen, die von Antidiskriminierungsorganisationen in den letzten Jahren gefordert wurden.
Im Detail besteht aber noch Verbesserungsbedarf.
So sollte eine umfassende Neuordnung des Sexualstrafrechts auch folgende Problemfelder umfassen:
· Die religiöse Beschneidung
von Buben ist - wie die Diskussion der letzten Monate zeigt – ein
aktuelles Thema. Derzeit ist umstritten, ob Eltern in eine Beschneidung
einwilligen können. Weiters ist unklar, über welche Qualifikationen
Beschneider verfügen müssen und nach welchem Sorgfaltsmaßstab
ihre Arbeit beurteilt werden muss. Bisher hat auch jegliche fundierte Debatte
gefehlt, wie die Beschneidung mit dem Bundesverfassungsgesetz über die
Rechte von Kindern in Einklang zu bringen ist. Österreich sollte sich
daher einer offenen Debatte unterziehen, wie die in Diskussion stehenden Rechte
in Einklang zu bringen sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Verhältnis von Beschneidungen zum Bundesgesetz
über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und
Operationen, BGBL. I 2012/80, jegliche Operation, ungeklärt ist.
· Da es immer wieder Unklarheiten mit der Auslegung gibt, sollte sichergestellt werden, dass bei Befolgung von Safer-Sex-Regeln keine fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten im Sinne des § 179 StGB vorliegt.
Der Klagsverband
Der Klagsverband hofft, mit dieser Stellungnahme einen Beitrag zu mehr Gleichstellung und Diskriminierungsfreiheit in Österreich zu leisten!
MMag. Volker Frey
Generalsekretär