An das

BMJ

Museumstraße 7

1070 Wien

 

per Email: team.s@bmj.gv.at und begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

 

Wien, 8. März 2013

 

 

Betrifft:  Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird

(Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013)

 

 

Der Klagsverband dankt für die Möglichkeit zur Teilnahme am Begutachtungsverfahren zum oben genannten Entwurf und möchte wie folgt Stellung nehmen:

 

 

Der vorliegende Entwurf zum Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013 umfasst eine Reihe von Verbesserungen, die von Antidiskriminierungsorganisationen in den letzten Jahren gefordert wurden.

 

Im Detail besteht aber noch Verbesserungsbedarf.

 

So sollte eine umfassende Neuordnung des Sexualstrafrechts auch folgende Problemfelder umfassen:

 

·      Die religiöse Beschneidung von Buben ist - wie die Diskussion der letzten Monate zeigt – ein aktuelles Thema. Derzeit ist umstritten, ob Eltern in eine Beschneidung einwilligen können. Weiters ist unklar, über welche Qualifikationen Beschneider verfügen müssen und nach welchem Sorgfaltsmaßstab ihre Arbeit beurteilt werden muss. Bisher hat auch jegliche fundierte Debatte gefehlt, wie die Beschneidung mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern in Einklang zu bringen ist. Österreich sollte sich daher einer offenen Debatte unterziehen, wie die in Diskussion stehenden Rechte in Einklang zu bringen sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Verhältnis von Beschneidungen zum Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen, BGBL. I 2012/80, jegliche Operation, ungeklärt ist.

·      Da es immer wieder Unklarheiten mit der Auslegung gibt, sollte sichergestellt werden, dass bei Befolgung von Safer-Sex-Regeln keine fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten im Sinne des § 179 StGB vorliegt.

 

 

Der Klagsverband

 

Der Klagsverband hofft, mit dieser Stellungnahme einen Beitrag zu mehr Gleichstellung und Diskriminierungsfreiheit in Österreich zu leisten!

 

MMag. Volker Frey

Generalsekretär