Anschrift

An das

Bundeskanzleramt

Ballhausplatz 2

1014 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiter:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
Telefon +43 1 51433 501164
Fax +43 1514335901164
e-Mail Hans-Juergen.Gaugl@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-110501/0003-I/4/2013

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das Parteiengesetz geändert werden;

Stellungnahme des BMF (Frist: 19.2.2013)

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 23. Jänner 2013 unter der Geschäftszahl BKA-600.883/0005-V/8/2013 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das Parteiengesetz geändert werden, unbeschadet der dem Entwurf zu Grunde gelegten Intentionen wie folgt mitzuteilen:

 

Gegen den Gesetzesentwurf besteht aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen grundsätzlich kein Einwand, da es sich um eine notwendige Umsetzungsmaßnahme zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 handelt. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist allerdings festzuhalten, dass die Erläuterungen zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 durch die Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz zusätzliche finanzielle Auswirkungen für den Bund ab 2014 vorsehen, die durch das Einsparungspotential der aufzulösenden unabhängigen Behörden und in den betroffenen Bundesministerien nicht zur Gänze bedeckt werden können. Die konkrete budgetäre Vorsorge hierfür wird im Zuge der Erstellung des BFRG 2014 – 2017 zu treffen sein.

 

Die gegenständliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen wurde auch dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet.

 

29.01.2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)