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An das Bundeskanzleramt Ballhausplatz 2 1014 Wien |
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BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-110501/0003-I/4/2013 |
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Gegen den Gesetzesentwurf besteht aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen grundsätzlich kein Einwand, da es sich um eine notwendige Umsetzungsmaßnahme zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 handelt. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist allerdings festzuhalten, dass die Erläuterungen zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 durch die Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz zusätzliche finanzielle Auswirkungen für den Bund ab 2014 vorsehen, die durch das Einsparungspotential der aufzulösenden unabhängigen Behörden und in den betroffenen Bundesministerien nicht zur Gänze bedeckt werden können. Die konkrete budgetäre Vorsorge hierfür wird im Zuge der Erstellung des BFRG 2014 – 2017 zu treffen sein.
Die gegenständliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen wurde auch dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet.
29.01.2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)