GZ 51/002/3-2013

 

 

Herrn

AL Mag. Andreas Edlinger

Ltr ELeg

 

Sehr geehrter Herr Abteilungsleiter!

 

Unter Bezugnahme auf das Begutachtungsverfahren zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem unter anderem das Wehrgesetz 2001 geändert werden soll, darf im Auftrag des Präsidiums der Parlamentarischen Bundesheerkommission folgende Änderungsanregung zu Artikel 1, Änderung des Wehrgesetzes 2001, Punkt 14.,  bekanntgegeben werden:

 

Anstelle des do. Vorschlages: „§ 21 Abs. 3 vorletzter Satz entfällt.“  wäre in der vorgeschlagenen Fassung zu § 21 Abs. 3 Wehrgesetz 2001 folgende Bestimmung aufzunehmen:

 

„Auf Verlangen des Wehrpflichtigen ist vor Erlassung eines Auswahlbescheides eine Stellungnahme der Parlamentarischen Bundesheerkommission einzuholen.“

 

Begründung:

Ein Wehrpflichtiger sollte wie bisher die Möglichkeit der Einbindung der Parlamentarischen Bundesheerkommission vor Erlassung eines Auswahlbescheides haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

19. Februar 2013

Für das Präsidium der Parlamentarischen Bundesheerkommission:

Mag. Karl Schneemann, e.h.