Anschrift

An
Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
1070 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
Mag. Ottilie Hebein
Telefon +43 1 51433 501165
Fax +43 1514335901165
e-Mail Ottilie.Hebein@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-112800/0014-I/4/2013

 

 

 

Betreff:

GZ. BMJ-Z18.200/0002-I 7/2013 vom 3. März 2013

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Übernahmegesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006, das Bundesgesetz über die Gebühren für Verwahrnisse der gerichtlichen Verwahrungsabteilungen und das Strafvollzugsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Justiz);

Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen

(Frist: 26. April 2013)»

 

Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem im Betreff genannten Gesetzesentwurf wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen entspricht nicht den Anforderungen der WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung (BGBl. II Nr. 490/2012).

Im Einzelnen ergeben sich folgende Anmerkungen:

·         Die Berechnungen des Personalaufwandes entsprechen nicht den aktuellen Werten der Anlage 2 der WFA-FinAV (BGBl. II Nr. 85/2013).

·         Es wird angeregt, eine Übersichtsdarstellung der finanziellen Auswirkungen im Vorblatt aufzunehmen. Dabei sollten insbesondere auch die zusätzlichen Aufwendungen aufgrund der bescheidmäßigen Erledigung des Antrags auf (Verlängerung der) Eintragung in die Gerichtssachverständigen- und -dolmetscherliste berücksichtigt werden.

·         Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen wären jedenfalls folgende Aufwendungen noch zu erfassen: Die zusätzlichen Aufwendungen aufgrund der bescheidmäßigen Erledigung des Antrags auf (Verlängerung der) Eintragung in die Gerichtssachverständigen- und -dolmetscherliste.

 

Das Bundesministerium für Justiz wird ersucht, die WFA entsprechend dieser Stellungnahme anzupassen und dem Bundesministerium für Finanzen vor Einbringen in den Ministerrat zu übermitteln.

 

Weiters wird angemerkt, dass das Bundesministerium für Finanzen zwingend davon ausgeht, dass die geplanten Änderungen das Auslangen im bestehenden BFRG und im bestehenden Personalplan finden, eine Ressourcenaufstockung aus diesem Titel ist ausgeschlossen.

 

Seitens des Bundesministerium für Finanzen wäre es bei der Frage wie der Instanzenzug geregelt werden soll, wünschenswert gewesen, Überlegungen im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen anzustellen. Es kann davon ausgegangen werden, dass in der Qualität der Entscheidung kein Unterschied besteht, egal ob das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, oder die ordentlichen Gerichte. Deshalb wären auch Überlegungen anzustellen gewesen, ob bestimmte Agenden – bei gleicher Qualität - wirklich von einem R3-Richter erledigt werden müssen, oder ob diese Agenden nicht auch vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden könnten.

 

Dem Präsidium des Nationalrates wurde die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum gegenständlichen Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.

 

Erledigungstext:

»23.04.2013
Für die Bundesministerin:
i.V. Edith Wanger
(elektronisch gefertigt)