Sehr geehrte Damen und Herren!

Das zentrale bildungspolitische Projekt dieser Bundesregierung ist - wie nicht nur von den zuständigen Minististerien, sondern auch im Nationalrat nicht müde wird, zu betonen - ist die PädagogInnenBildung NEU, die erklärtermaßen die Aus- und Weiterbildung aller Personen umfassen soll, die in pädagogischen Berufen tätig sind oder tätig sein wollen - also auch der ElementarpädagogInnen.

Diese neue Aus- und Weiterbildung sollte mit den nun zur Begutachtung ausgesandten Gesetzesentwürfen des bm:ukk und des bmwf den neuen Anforderungen an der PädagogInnenberuf durch aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Rahmenbedingungen Rechnung tragen.

Als Ziel wird dabei von den beiden Ministerien angegeben, bestehende Kompetenzen zu nutzen, die Qualität zu erhöhen und die Durchlässigkeit unterschiedlicher Ausbildungswege zu gewährleisten.

Den genannten Zielen und Kompetenzorientierungen wird im vorliegenden Gesetzesentwurf des bm:ukk jedoch leider nicht entsprochen, vielmehr wir die UNGLEICHBEHANDLUNG DER ELENEMTARPÄDAGOGEN/INNEN - mit allen Konsequenzen unter anderem für die Durchlässigkeit und das Berufsbild - weitergeführt und damit die bestehende Geschlechterdiskriminierung fortgesetzt.

Der vorliegende Entwurf, wie er auf http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00503/index.html dargestellt ist, entspricht weitestgehend den zukunftsorientierten Modellen aus den Entwicklungsprozessen (wie diese auch im Ministerratsvortrag vom 9. 11. 2012 vorgelegt worden sind) NICHT, was insbesondere für die ElementarpädagogInnen im Bezug auf einheitliche Curricula mit Bachelor- und Masterabschlüssen eklatant zutrifft.

Dass die Grundausbildung von ElementarpädagogInnen - aufgrund fadenscheiniger Argumente - nach wie vor zumindest bis auf weiteres auf der Sekundarebene erfolgen soll (und nicht nur für eine nicht abzustreitende notwendige Übergangszeit), widerspricht allen internationalen Erfahrungen und ist für die Gleichwertigkeit der zukünftigen PädagogInnen diskriminierend.

Die derzeitige BAKIP sollten zu Oberstufenrealgymnasien mit sozialpädagogischem und musisch-kreativen Schwerpunkt aufgewertet werden, also zu vorbereitenden Schulen für alle pädagogischen Berufe.

Ich bin mir durchaus bewusst, dass die österreichische Versorgungssituation mit Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr regional höchst unterschiedlich ist. Es ist mir ebenfalls bewusst, dass nur ein bundesweites Rahmengesetz einheitliche hohe Standards in der Kinderbildung und -betreuung gewährleisten kann und die unterschiedliche Gesetzgebung der Bundesländer die Umsetzung innovativer Projekte bzw. die Verbesserung pädagogischer und struktureller Qualität erschwert.

Diese Tatsachen können jedoch kein Grund für eine Beschneidung des vorliegenden Gesetzesvorhabens um die elementarpädagogischen Einrichtungen sein. Hier müssen in einem zweiten Schritt bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Qualitätssicherungsmaßnahmen beschlossen werden, die auch bundeseinheitliche Qualifikation aller im elementaren Bildungsbereich tätigen Personen miteinschließt.

Die Einbeziehung, die Aufwertung der ElementarpädagogInnen muss jedenfalls gewährleistet sein.

Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme bin ich ausdrücklich einverstanden und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Andrea Kanzian
Kindergartenpädagogin