Sehr geehrte Begutachter!!

 

 

Das zentrale bildungspolitische Projekt dieser Bundesregierung ist - wie nicht nur von den zuständigen Minististerien, sondern auch im Nationalrat nicht müde wird, zu betonen - ist die PädagogInnenBildung NEU, die erklärtermaßen die Aus- und Weiterbildung aller Personen umfassen soll, die in pädagogischen Berufen tätig sind oder tätig sein wollen - also auch der ElementarpädagogInnen.

Diese neue Aus- und Weiterbildung sollte mit den nun zur Begutachtung ausgesandten Gesetzesentwürfen des bm:ukk und des bmwf den neuen Anforderungen an der PädagogInnenberuf durch aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Rahmenbedingungen Rechnung tragen.

Als Ziel wird dabei von den beiden Ministerien angegeben, bestehende Kompetenzen zu nutzen, die Qualität zu erhöhen und die Durchlässigkeit unterschiedlicher Ausbildungswege zu gewährleisten.

Den genannten Zielen und Kompetenzorientierungen wird im vorliegenden Gesetzesentwurf des bm:ukk jedoch leider nicht entsprochen, vielmehr wir die UNGLEICHBEHANDLUNG DER ELENEMTARPÄDAGOGEN/INNEN - mit allen Konsequenzen unter anderem für die Durchlässigkeit und das Berufsbild - weitergeführt und damit die bestehende Geschlechterdiskriminierung fortgesetzt.

Der vorliegende Entwurf, wie er auf http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00503/index.html dargestellt ist, entspricht weitestgehend den zukunftsorientierten Modellen aus den Entwicklungsprozessen (wie diese auch im Ministerratsvortrag vom 9. 11. 2012 vorgelegt worden sind) NICHT, was insbesondere für die ElementarpädagogInnen im Bezug auf einheitliche Curricula mit Bachelor- und Masterabschlüssen eklatant zutrifft.

Dass die Grundausbildung von ElementarpädagogInnen - aufgrund fadenscheiniger Argumente - nach wie vor zumindest bis auf weiteres auf der Sekundarebene erfolgen soll (und nicht nur für eine nicht abzustreitende notwendige Übergangszeit), widerspricht allen internationalen Erfahrungen und ist für die Gleichwertigkeit der zukünftigen PädagogInnen diskriminierend.

Die derzeitige BAKIP sollten zu Oberstufenrealgymnasien mit sozialpädagogischem und musisch-kreativen Schwerpunkt aufgewertet werden, also zu vorbereitenden Schulen für alle pädagogischen Berufe.

Diese Tatsachen können jedoch kein Grund für eine Beschneidung des vorliegenden Gesetzesvorhabens um die elementarpädagogischen Einrichtungen sein. Hier müssen in einem zweiten Schritt bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Qualitätssicherungsmaßnahmen beschlossen werden, die auch bundeseinheitliche Qualifikation aller im elementaren Bildungsbereich tätigen Personen miteinschließt.

Unbeschadet dieser Tatsachen muss das vorliegende Gesetz ermöglichen, dass bereits 2013/14 Angebote für QuereinsteigerInnen aller pädagogischen Berufsgruppen eingeplant werden, die ersten Ausbildungen nach der neuen Studienarchitektur im Wintersemester 2014/15 beginnen können und ab 2015/16 die Umstellung der Bachelorstudien im Elementar- und Primarbereich erfolgen. Spätestens im Wintersemester 2019/20 sollten die neuen Masterstudien beginnen.bE

Die Einbeziehung, die Aufwertung der ElementarpädagogInnen muss jedenfalls gewährleistet sein.

Bitte setzen Sie alles daran, um dem elementaren Bildungsbereich in Österreich endlich eine Chance zu geben!!

Österreich muss endlich den Schritt wagen, diesen vernachlässigten Bildungsbereich anzunehmen, wahrzunehmen und zu unterstützen. Wir haben gute Leute in Österreich, aber jeder muss dafür auch am Lohnzettel geschätzt werden. Was nützt die Ausbildung, wenn schlussendlich doch lieber die Hausfrau mit den drei Kindern eingestellt wird. Der Gesetzgeber muss die Rahmenbedingungen für eine entsprechende Entlohnung schaffen, und die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten, ausgebildetes Personal einzustellen und dafür die nötigen Subventionen zur Verfügung stellen. Für Bankenrettungspakete hat der Bund genügend Geld.

--> JETZT BRAUCHEN WIR DAS RETTUNGSPAKET FÜR DIE ELEMENTARPÄDAGOGIK!

Bevor uns die Ratings Agenturen unserer Kinder abstufen!!

Ebenso fordere ich ein zuständiges Ministerium  für Elementaropädagogik! Das Bildungsministerium ist unser Platz, denn die Zeit der Betreuung ist vorbei! WIR BILDEN!

Ich rufe die Gewerkschaften auf, Gespräche über einen Bundeskollektiv für alle ElementarpädagogInnen zu erstellen!

 

Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme bin ich ausdrücklich einverstanden

Mit freundlichen Grüßen

Monika Mitterwallner

Sonnberg 26

5552 Forstau

Kindergartenleiterin in einer privaten Tagesbetreuungseinrichtung in Salzburg

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im  Gesetzesentwurf zur „PädagogInnenbildung Neu“ des bm. ukk. wurde der Elementarbereich fast zur Gänze Ignoriert. Wenn im Begutachtungsentwurf steht, dass ab 2014/15 ElementarpädagogogInnen im tertiären Bereich ausgebildet werden KÖNNEN, so stellt das keine Verbindlichkeit dar. Pädagoginnen haben immer schon studieren können. Aber es geht doch darum, die Ausbildung den Anforderungen  anzugleichen.
Das verpflichtende Kindergartenjahr, der bundesweit gültige BildungsRahmenplan, Sprachstandfeststellung und Sprachförderung im Kindergarten sind Beispiele dafür,  wie sehr die Ansprüche an diesen Beruf in den letzten Jahren gestiegen sind. Die dafür notwendige Reform der Ausbildung wurde mit der „PädagogInnenbildung NEU“ in Aussicht gestellt.

Leider wurden die Erwartungen, die anfangs in dieses Projekt gesetzt wurden,  schwer enttäuscht.
Wenn seitens des Bundesministeriums festgestellt wird „dass ein qualitätsvolles Studienangebot im Bereich Elementarpädagogik aufgrund der noch nicht ausreichenden wissenschaftlichen Kompetenzen und Kapazitäten an den österreichischen Ausbildungsinstitutionen nicht sofort umsetzbar ist,“ ist dem entgegenzuhalten, dass die die tertiäre Ausbildung schon seit einigen Jahren im Gespräch ist, etliche KindergartenpädagogInnen bereist ein akademisches Studium absolviert  haben und von daher Potential vorhanden wäre.
Außerdem gibt es bereits genug Initiativen und geleistete Arbeiten an den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen.

Wir Pädagoginnen im Elementarbereich fordern, dass die KindergartenpädagogInnen voll in die „PädagogInnenbildung Neu“  einbezogen werden und die Reform entsprechend dem Vorschlag des Entwicklungsrates für die „PädagogInnenbildung NEU“ vom 16. 10. 2012 umgesetzt wird.
F
ür die derzeitig tätigen MitarbeiterInnen sind entsprechende Übergangsbestimmungen zu schaffen:
-  d
ie derzeitige an der BAKIP, absolvierte Weiterbildungen und auch die bisherige praktische
  Tätigkeit sind dabei zu
berücksichtigen bzw. anzurechnen.
-  D
ie erforderlichen zusätzlichen Qualifikationsmaßnahmen sind inhaltlich und
  
zeitlich so zu organisieren, dass sie nebenberuflich absolviert werden können.
- Die BAKIP sollen in ein Oberstufenrealgymnasium (ORG) mit sozialpädagogischem   
  
und musisch-kreativem Schwerpunkt umgewandelt werden.


Salzburg, am 30. April 2013

BPKS –   Berufsgruppe der PädagogInnen in Kinderbetreuungseinrichtungen Salzburgs

Mit der Veröffentlichung unsere Stellungnahme auf der Homepage sind wir einverstanden.