Anschrift

An das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiter:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
Telefon +43 1 51433 501164
Fax +43 1514335901164
e-Mail Hans-Juergen.Gaugl@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-113105/0002-I/4/2013

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Hochschulgesetz 2005 (HG) geändert wird;

Stellungnahme des BMF (Frist: 3.5.2013)

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 3. April 2013 unter der Geschäftszahl BMUKK-13.480/0006-III/13/2012 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Hochschulgesetz 2005 (HG) geändert wird, wie folgt mitzuteilen:

 

Zunächst wird seitens des Bundesministeriums für Finanzen die Notwendigkeit betont, die Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung neu in einem abgestimmten Prozess mit dem neuen Lehrerdienstrecht zu implementieren. Dies ist erforderlich, um langfristige hohe Zusatzbelastungen für das Budget, die über die in der WFA dargestellten finanziellen Auswirkungen hinausgehen, zu vermeiden.

 

Hinsichtlich der Darstellung der Folgenabschätzung wird darauf hingewiesen, dass die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen nur in Teilen den Anforderungen der WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung (BGBl. II Nr. 490/2012) entspricht: So muss etwa hinsichtlich der Personalaufwendungen eine aussagekräftige Beschreibung der Maßnahme beziehungsweise Leistung erfolgen. Weiters wurden im Anhang mit der detaillierten Darstellung durch das BMUKK verschiedene Varianten der Umsetzung dargelegt; hierbei sollte darauf geachtet werden, dass klar ist, welche Annahmen zu der Berechnung der Auswirkungen herangezogen wurden; die Alternativen sollten deutlich weniger prominent dargestellt werden. Schließlich ist zu bemerken, dass gemäß der Darstellung im Anhang die Tabelle auf Seite 16 zur Kalkulation der langfristigen finanziellen Auswirkungen herangezogen wurde; es ist jedoch nicht klar, weshalb die Daten aus der Tabelle auf Seite 16/17 nicht aufwandsrelevant sind und daher nicht zu den anderen Daten addiert wurden.

 

Es wird um entsprechende Berücksichtigung dieser Stellungnahme und ehestmögliche Übermittlung der erforderlichen Ergänzungen noch vor Ergreifung der weiteren Schritte im legistischen Prozess ersucht.

 

Die gegenständliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen wurde auch dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet.

 

04.04.2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)