Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Hochschulgesetz 2005 (HG) geändert wird; Geschäftszahl
BMUKK-13.480/0006-III/13/2012
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das zentrale bildungspolitische Projekt dieser Bundesregierung ist - wie nicht
nur von den zuständigen Minististerien, sondern auch im Nationalrat nicht
müde wird, zu betonen - ist die PädagogInnenBildung NEU, die
erklärtermaßen die Aus- und Weiterbildung aller Personen umfassen
soll, die in pädagogischen Berufen tätig sind oder tätig sein
wollen - also auch der ElementarpädagogInnen.
Diese neue Aus- und Weiterbildung sollte mit den nun zur Begutachtung
ausgesandten Gesetzesentwürfen des bm:ukk und des bmwf den neuen
Anforderungen an der PädagogInnenberuf durch aktuelle gesellschaftliche
Entwicklungen und Rahmenbedingungen Rechnung tragen.
Als
Ziel wird dabei von den beiden Ministerien angegeben, bestehende Kompetenzen zu
nutzen, die Qualität zu erhöhen und die Durchlässigkeit
unterschiedlicher Ausbildungswege zu gewährleisten.
Den genannten Zielen und Kompetenzorientierungen wird im vorliegenden
Gesetzesentwurf des bm:ukk jedoch leider nicht entsprochen, vielmehr wir die
UNGLEICHBEHANDLUNG DER ELENEMTARPÄDAGOGEN/INNEN - mit allen Konsequenzen
unter anderem für die Durchlässigkeit und das Berufsbild -
weitergeführt und damit die bestehende Geschlechterdiskriminierung
fortgesetzt.
Der vorliegende Entwurf, wie er auf der Parlamentshomepage dargestellt ist,
entspricht weitestgehend den zukunftsorientierten Modellen aus den
Entwicklungsprozessen (wie diese auch im Ministerratsvortrag vom 9. 11. 2012
vorgelegt worden sind) NICHT, was insbesondere für die
ElementarpädagogInnen im Bezug auf einheitliche Curricula mit Bachelor-
und Masterabschlüssen eklatant zutrifft (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00503/index.shtml).
Dass die Grundausbildung von ElementarpädagogInnen - aufgrund fadenscheiniger
Argumente - nach wie vor zumindest bis auf weiteres auf der Sekundarebene
erfolgen soll (und nicht nur für eine nicht abzustreitende notwendige
Übergangszeit), widerspricht allen internationalen Erfahrungen und ist
für die Gleichwertigkeit der zukünftigen PädagogInnen
diskriminierend.
Die derzeitige BAKIP sollten zu Oberstufenrealgymnasien mit
sozialpädagogischem und musisch-kreativen Schwerpunkt aufgewertet werden,
also zu vorbereitenden Schulen für alle pädagogischen Berufe.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass die österreichische
Versorgungssituation mit Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
bis zum sechsten Lebensjahr regional höchst unterschiedlich ist. Es ist
mir ebenfalls bewusst, dass nur ein bundesweites Rahmengesetz einheitliche hohe
Standards in der Kinderbildung und -betreuung gewährleisten kann und die
unterschiedliche Gesetzgebung der Bundesländer die Umsetzung innovativer
Projekte bzw. die Verbesserung pädagogischer und struktureller
Qualität erschwert.
Diese Tatsachen können jedoch kein Grund für eine Beschneidung des
vorliegenden Gesetzesvorhabens um die elementarpädagogischen Einrichtungen
sein. Hier müssen in einem zweiten Schritt bundeseinheitliche
Qualitätsstandards und Qualitätssicherungsmaßnahmen beschlossen
werden, die auch bundeseinheitliche Qualifikation aller im elementaren
Bildungsbereich tätigen Personen miteinschließt.
Unbeschadet dieser Tatsachen muss das vorliegende Gesetz ermöglichen, dass
bereits 2013/14 Angebote für QuereinsteigerInnen aller pädagogischen
Berufsgruppen eingeplant werden, die ersten Ausbildungen nach der neuen
Studienarchitektur im Wintersemester 2014/15 beginnen können und ab
1015/16 die Umstellung der Bachelorstudien im Elementar- und Primarbereich
erfolgen. Spätestens im Wintersemester 2019/20 sollten die neuen
Masterstudien beginnen.
Die Einbeziehung, die Aufwertung der ElementarpädagogInnen muss jedenfalls
gewährleistet sein.
Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme bin ich ausdrücklich
einverstanden und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Pädagogin, Stefanie Schmid,
Gruppenleitende Pädagogin (3-6 Jahre),
Schwendergasse 30, 1150 Wien;