An das

Bundesministerium für

Wissenschaft und Forschung

Abteilung I/6

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

 

Per E-Mail:     daniela.rivin@bmwf.gv.at

                        begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

Wien, am 3. Mai 2013

Zl. B-200/020513/HA,LO

 

 

GZ: BMWF-52.220/0002-I/6b/2013

 

 

Betreff: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

Ausdrücklich angemerkt wird, dass in den angeführten Entwürfen (vgl. dazu §§ 13 und 63 Universitätsgesetz 2002, § 35 Hochschulgesetz 2005, § 22 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz) auf Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen (Bildungseinrichtungen für KindergartenpädagogInnen, SonderkinderpädagogInnen usw.) Bezug genommen wird, allerdings in den erläuternden Bemerkungen als Ziel „lediglich“ die neue vertiefende Ausbildung für PädagogInnen bzw. LehrerInnen für die in Österreich vorhandenen Schularten genannt ist, wobei eine höhere Flexibilität des Einsatzes der PädagogInnen (einerseits) erreicht, andererseits die Übergänge zwischen Schulstufen und Schularten erleichtert werden soll.

Unklar ist daher, ob durch die vorliegenden Entwürfe die Ausbildung im Bereich der Kinderartenpädagogik neu geregelt werden soll oder ob damit „lediglich“ die rechtliche Basis für eine etwaige spätere Änderung der bestehenden Ausbildung bzw. die Grundlage für die Weiterbildungsmöglichkeit gelegt werden soll.

Ungeachtet der „Einordnung“ der angeführten Änderungen wird seitens des Österreichischen Gemeindebundes auf den bereits derzeit bestehenden hohen Ausbildungsstand im Bereich der Kindergartenpädagogik hingewiesen.

Abgesehen von der bildungspolitisch zu hinterfragenden und zugleich in Zweifel zu ziehenden Notwendigkeit einer tertiären und damit universitären Ausbildung für Kindergartenpädagogen gibt der Österreichische Gemeindebund zu bedenken, dass eine Akademisierung der Kindergartenpädagogik mit beträchtlichen Personalmehrausgaben für die Erhalter der Kindergärten und damit vorwiegend für die Gemeinden verbunden ist. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in den Erläuterungen ein entsprechender Hinweis auf diese Kostenfolgen fehlt und daher zu ergänzen wäre.

Die von der Öffentlichkeit erwarteten und von den Gemeinden in Umsetzung befindlichen Maßnahmen, wie etwa zusätzliche Betreuungsplätze, flexiblere Öffnungszeiten und dergleichen wären im Falle einer Tertiärisierung und der damit verbundenen zusätzlichen Belastung zudem schlicht unfinanzierbar.

Hinzu kommt, dass es infolge zahlreicher Änderungen in den letzten Jahren (Gruppengröße, Betreuungsschlüssel, etc.) bereits derzeit einen Personalengpass im Bereich des Kindergarten-Personals gibt, der sich durch die wesentlich längere Ausbildung zusätzlich verschärft.

Der Österreichische Gemeindebund lehnt daher aus vorgenannten Gründen eine universitäre Ausbildung von Kindergartenpersonal entschieden ab.

Angemerkt wird noch, dass die im Entwurf vorgesehenen 240 ECTS-Credits für das Bachelorstudium (im internationalen Vergleich) eine Ausnahme bilden. Es wird daher angeregt, für das Bachelorstudium nur 180 ECTS-Credits zu veranschlagen. Damit würde die Durchlässigkeit, die Anschlussfähigkeit zu den bisherigen Bachelorstudien und die internationale Mobilität erleichtert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Leiss e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Walter Leiss

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

 

Ergeht zK an:

Alle Landesverbände

Die Mitglieder des Präsidiums

Büro Brüssel