Anschrift

An das

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiter:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
Telefon +43 1 51433 501164
Fax +43 1514335901164
e-Mail Hans-Juergen.Gaugl@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-111300/0020-I/4/2013

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird;

Stellungnahme des BMF (Frist: 2.5.2013)

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 3. April 2013 unter der Geschäftszahl BMASK-40101/0007-IV/9/2013 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird, wie folgt mitzuteilen:

 

Unbeschadet der mit dem gegenständlichen Entwurf verfolgten inhaltlichen Zielsetzungen wird hinsichtlich der Darstellung der Folgenabschätzung darauf hingewiesen, dass die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen nur in Teilen den Anforderungen der WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung (BGBl. II Nr. 490/2012) entspricht:

 

Beim Nullszenario wäre darzulegen, dass die Aufwendungen für die Länder und Gemeinden im Bereich der Langzeitpflege ohnedies anfallen würden und die vorgesehenen Änderungen lediglich die Finanzierung über den Pflegefonds sicherstellen. Wenn dem nicht so wäre, müssten die durch das Gesetz voraussichtlich ausgelösten (zusätzlichen) Aufwendungen gegenüber dem Nullszenario dargestellt werden.

 

Der Vorschlag sieht vor, dass für die Jahre 2015 und 2016 weitere Mittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise Mittel in das Jahr 2013 übertragen werden. Es wurde jedoch auch die Dotierung für den bisherigen Pflegefonds dargestellt, dies erscheint irreführend. Finanzielle Auswirkungen aufgrund dieses Gesetzesentwurfs treten lediglich in den Jahren 2013, 2015 und 2016 auf und nur diese wären darzustellen.

 

Falls sich durch die Änderungen bei der Abrechnung der Zweckzuschüsse (§ 7 PFG) geänderte Vollzugsaufwendungen ergeben, wären diese darzustellen.

 

Es wird um entsprechende Berücksichtigung dieser Stellungnahme und ehestmögliche Übermittlung der erforderlichen Ergänzungen noch vor Ergreifung der weiteren Schritte im legistischen Prozess ersucht. Die gegenständliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen wurde auch dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet.

04.04.2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)