An das

Bundesministerium für

Wirtschaft, Familie und Jugend

Abteilung I/7

Stubenring 1

1011 Wien

 

Per E-Mail:     post@i7.bmwfj.gv.at

                        begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Wien, am 6. Mai 2013

Zl. B-660/060513/GK,LO

GZ: BMWFJ-32.830/0012-I/7/2013

 

 

Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, „IE-R – Novelle“

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich zum gegenständlichen Begutachtungsentwurfs anzuführen, dass die mit der genannten Novelle einhergehenden Kontroll- und Überprüfungspflichten für Statutarstädte als Anlagebehörden, die in ihrem Umfang maßgeblich von den noch zu schaffenden Regelungen auf Bundes- und Landesebene (Stichwort „Inspektionsplan des BMWFJ" bzw. „Inspektionsprogramm des Landeshauptmannes") abhängig sind, so verwaltungsschonend wie möglich erfolgen sollen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Leiss e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Walter Leiss

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

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