An das
Bundesministerium für
Wirtschaft, Familie und Jugend
Abteilung I/7
Stubenring 1
1011 Wien
Per E-Mail: post@i7.bmwfj.gv.at
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Wien, am 6. Mai 2013
Zl. B-660/060513/GK,LO
GZ: BMWFJ-32.830/0012-I/7/2013
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, „IE-R – Novelle“
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich zum gegenständlichen Begutachtungsentwurfs anzuführen, dass die mit der genannten Novelle einhergehenden Kontroll- und Überprüfungspflichten für Statutarstädte als Anlagebehörden, die in ihrem Umfang maßgeblich von den noch zu schaffenden Regelungen auf Bundes- und Landesebene (Stichwort „Inspektionsplan des BMWFJ" bzw. „Inspektionsprogramm des Landeshauptmannes") abhängig sind, so verwaltungsschonend wie möglich erfolgen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Österreichischen Gemeindebund:
Der Generalsekretär: |
Der Präsident: |
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Leiss e.h. |
Mödlhammer e.h.
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Dr. Walter Leiss |
Bgm. Helmut Mödlhammer |
Ergeht zK an:
Alle Landesverbände
Die Mitglieder des Präsidiums
Büro Brüssel