Anschrift

An das

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Stubenring 1

1010 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiter:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
Telefon +43 1 51433 501164
Fax +43 1514335901164
e-Mail Hans-Juergen.Gaugl@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-112600/0006-I/4/2013

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird;

Stellungnahme des BMF

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 5. April 2013 unter der Geschäftszahl BMWFJ-32.830/0012-I/7/2013 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, unbeschadet der dem Entwurf zu Grunde gelegten Intentionen wie folgt mitzuteilen:

 

Durch das Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) wurde unter dem Titel der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) ein neues Regelungssystem für die Abschätzung der Folgen von Rechtssetzungsvorhaben und sonstigen Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung implementiert. Die Grundsätze der WFA sind in der WFA Grundsatzverordnung (WFA-GV, BGBl. II Nr. 489/2012), der WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung - WFA-FinAV (BGBl. II Nr. 490/2012) sowie den Spezialverordnungen gem. § 17 Abs. 3 Z. 3 BHG 2013 (BGBl. II Nr. 491/2012 - BGBl. II Nr. 499/2012) geregelt, die mit 1.1.2013 in Kraft getreten sind.

 

Die dem gegenständlichen Entwurf angeschlossene Wirkungsorientierte Folgenabschätzung und Abschätzung der finanziellen Auswirkungen entspricht weitgehend den Anforderungen der WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung (BGBl. II Nr. 490/2012). Im Einzelnen ergeben sich allerdings aufgrund der Größe des Vorhabens folgende Anmerkungen, welche darauf abzielen, die bereits vorhandenen Erläuterungen zu präzisieren:

·         Für die Umsetzung der IE-R wurde auch das AWG geändert. Der Zusammenhang mit der AWG-Novelle 2012 sollte nachvollziehbar erläutert werden, um die finanziellen Auswirkungen (z.B. Aufwand für Umweltinspektionen) auf das BMWFJ und das BMLFUW besser nachvollziehen zu können und ein Gesamtbild für die Umsetzung der IE-R zu schaffen.

·         Die finanziellen Auswirkungen auf die Länder wurden nachvollziehbar und sehr detailliert aufgeschlüsselt. Zum besseren Verständnis sollte die Einbindung der Länder in den Umsetzungsprozess der IE-R kurz qualitativ erläutert werden (z.B. Kostentragung, Evaluierung), da diese den größten Teil der Aufwendungen zu tragen haben.

 

Dem Aufbau der WFA folgend sind folgende Punkte zu überarbeiten:

·         Vorblatt (Ziele): hier sollte die IE-R wie in der Problemanalyse bei der ersten Nennung voll ausgeschrieben werden („Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen“). Es sollte auf den ersten Blick ersichtlich werden, worauf die Umsetzung beruht.

·         Vorblatt (wesentliche Auswirkungen): Die getroffene Formulierung „Die Neuregelungen werden zu zusätzlichen Verwaltungslasten für Behörden und Unternehmen führen, sind aber auf die EU-Vorgaben zurückzuführen.“ sollte präzisiert werden. Beispielsweise könnte sie, jeweils unter Ergänzung der Zahlenangaben, lauten: „Die Neuregelungen werden zu zusätzlichen Verwaltungsaufwendungen im BMWFJ, Verwaltungsaufwand für xx (ca. wie viele?) Behörden (Gewerbebehörden der Länder) und ca. 410 Unternehmen führen, sind aber auf die EU-Vorgaben zurückzuführen.“

·         Vorblatt (Finanzielle Auswirkungen – Bund): „[…] Personalausgaben […]“ zu ersetzen mit „[…] Personalaufwendungen (inkl. 35% arbeitsplatzbezogener Sachaufwand) […]“

·         Nach den „Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen“ müssten eigentlich die „Auswirkungen auf Unternehmen“ kommen. Das Fehlen dieser legt den Rückschluss nahe, dass das Ergebnisdokument als Entwurf erstellt wurde, um den Vollständigkeits-Check im WFA-IT-Tool zu umgehen. Die „Auswirkungen auf Unternehmen“ im Vorblatt sind zu ergänzen. Folgende Formulierung wird ergänzend vorgeschlagen: „Investitionen in Schulungen, das Studieren von technischen Papieren (BVT-Merkblätter, BVT-Schlussfolgerungen) und die erforderliche Anpassungsmaßnahmen der Betriebsanlagen erzeugen Belastungen für Unternehmen. Die durchschnittliche Belastung wird auf € 50.000 € pro Unternehmen geschätzt, daraus ergibt sich eine Gesamtbelastung von € 20,5 Mio. für 410 betroffene Unternehmen.“

·         Vorblatt (Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union): statt „Unionsrecht“ bitte die eindeutige Bezeichnung „Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen“ einfügen

·         WFA (Problemdefinition): In welchen Bereichen ist die IE-R neben dem gewerblichen Betriebsanlagenrecht noch umzusetzen? AWG,… Wie viele Vollzugsbehörden sind ca. betroffen? Einige erläuternde Sätze, in denen der Regelungskomplex (GewO, AWG,…) erklärt wird, sind zu ergänzen.

·         WFA (Ziel 1): „Vermeidung und Verminderung von Emissionen durch IPPC-Anlagen in Österreich“ statt „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“. Weiters erscheint es aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen wenig plausibel, dass keine quantitativen Ziele festgelegt werden können. Gemäß §§ 82a und 82b sind regelmäßige Umweltinspektionen und Überprüfungen der Genehmigungsbescheide durchzuführen. Im Zuge dieser Überprüfungen werden vermutlich auch Emissionswerte der Anlage – wie im Genehmigungsbescheid gemäß § 77a festgelegt – gemessen werden. Es könnten beispielsweise alle bis zum Evaluierungszeitpunkt überprüften Betriebsanlagen dokumentiert und ihre Emissionswerte in einem bundesweiten Register vermerkt werden. Damit könnte auch die Wirkung der BVT-Schlussfolgerungen auf IPPC-Anlagen überprüft und die Verminderungen der Emissionen gegenüber dem letzten Überprüfungstermin gemessen werden.

·         Der unterstrichene Teil des angegebenen Wirkungszieles der UG 40 „Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes, Verbesserung des unternehmensfreundlichen Umfeldes insbesondere Forcierung des Wettbewerbs, Erhalt und kulturtouristische Präsentation des historischen Erbes durch nachhaltige, strukturelle Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen und Fortentwicklung von sicherheits- und umwelttechnischen Regelungen“ wurde nachträglich ergänzt. Die Formulierung in der WFA befindet sich weder im BVA 2013 noch im aktuellen Strategiebericht 2013-2016. Auf DB-Ebene (40.01.01 Zentralstelle) könnte beispielsweise das Ziel 2 „Unterstützungsleistungen für die Wirtschaft“ angegeben werden, in dem die Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben genannt wird.

·         WFA (Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur von Unternehmen): Die geschätzte Belastung pro Unternehmen in Höhe von € 50.000,-- bedarf einer kurzen Erläuterung. Einige Sätze über die Begründung der Annahmen zur Ableitung der zusätzlichen Kosten für Unternehmen und auf welchen Quellen diese Schätzungen beruhen sind zu ergänzen.

 

Darüber hinaus ist aus Sicht der vom Bundesministerium für Finanzen wahrzunehmenden Zuständigkeiten heraus darauf hinzuweisen, dass der gegenständliche Entwurf Informationsverpflichtungen enthält, welche Verwaltungskosten für Unternehmen auslösen. Die Ermittlung und Darstellung derselben in der vorliegenden WFA ist allerdings nicht vollständig nachvollziehbar. So ergeben die addierten Werte auf Seite 5 eine Belastung in Höhe von 1.404.000 Euro pro Jahr, im Vorblatt wird jedoch ein Betrag in Höhe von 1.407.000 Euro angegeben. Da diese Wirkungsorientierte Folgenabschätzung eventuell ohne Konsistenzprüfung erstellt worden ist empfiehlt es sich, die Werte in Word direkt abzugleichen. Ebenso könnte man die automatisch leer angelegten Verwaltungstätigkeiten (keine Werte eingetragen) herauslöschen zwecks besserer Lesbarkeit. Ergänzend sollte hier noch in wenigen kurzen Sätzen festgehalten werden, wie die Annahmen der Fallzahlen getroffen wurden (insb. Datenquelle).

 

Es wird um entsprechende Berücksichtigung dieser Stellungnahme und ehestmögliche Übermittlung der erforderlichen Ergänzungen ersucht, wobei das Bundesministerium für Finanzen sich nach Einlangen derselben eine abschließende Stellungnahme vorbehält.

 

Die gegenständliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen wurde auch dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet.

 

15.05.2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)