S. g. Herren!

 

Der Österreichische Kanuverband übermittelt Ihnen zum Entwurf des Schifffahrtsgesetzes und der Schiffsführerverordnung,  folgende Stellungnahme:

 

Die derzeitige gesetzliche Tatsache, dass man für die gewerbliche Schifffahrt mit Ruderfahrzeugen einen amtlichen Befähigungsnachweis benötigt, ist vonseiten des Österr. Kanuverbandes eine nicht nachvollziehbare Regelung, denn ein Kanute muss einen Befähigungsnachweis für ein Motorfahrzeug vorweisen - hat jedoch keinen Zugang bzw. Ahnung davon. Hingegen dürfte ein Besitzer eines Befähigungsnachweis für Motorboote gewerbliche Schifffahrt mit Ruderfahrzeugen ausüben, jedoch hat dieser ebenfalls keinen Zugang bzw. keine Ahnung.

Beispielsweise gibt es für die gewerbsmäßige eingesetzte Segelfahrzeuge keine Befähigungsausweis-Pflicht und dies stellt gegenüber Ruderfahrzeugen (wo eine solche vorgesehen ist) eine sachliche nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar. Der OKV steht für die Streichung der Pflicht eines Befähigungsausweises für Ruderfahrzeuge  die gewerblich eingesetzten werden.

Als Kanuverband würden  wir entsprechende Ausbildungsgänge  gestalten und hier auch die Anforderungen abhängig von Fahrzeugtyp und Gewässer  differenzieren. Die Inhalte könnten sich an diesen Anforderungen orientieren und den Absolventen einen Nachweis darüber in die Hand geben, dass sie sich aktiv darum bemüht haben, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen (zB Fahrtenleiterausbildung, Lehrwarteausbildung, OKV-Übungsleiter) und dies bei einem Mindestalter von 18 Jahren und einer Ersten Hilfeausbildung, die in diesen Ausbildungslehrgängen ohnehin mit 16 Stundenkursen sehr ausgedehnt bedacht werden. Unabdingbar sind fundierte Kenntnisse von geeigneten Rettungs- und Bergemethoden bzw. die Tourenplanung, der Gruppenpsychologie und beispielsweise die Einschätzung von Fähigkeiten und Belastbarkeit von Teilnehmern. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Walter Aumayr

Präsident Kanuverband

Gießereistraße 8

5280 Braunau

Tel.:       07722-81600

Mobil:   0664-430 33 33