Anschrift

An das

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiter:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
Telefon +43 1 51433 501164
Fax +43 1514335901164
e-Mail Hans-Juergen.Gaugl@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-111300/0026-I/4/2013

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Bundespflegegeldgesetz, das Mutterschutz-gesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Arbeitslosenversicherungs-gesetz 1977, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz (11. Novelle zum APG), das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Bundessozialamtsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013);

Stellungnahme des BMF

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 26. April 2013 unter der Geschäftszahl BMASK-462.203/0008-VII/B/9/2013 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Bundespflegegeldgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz (11. Novelle zum APG), das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Bundessozialamtsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013) wie folgt mitzuteilen:

Durch das Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) wurde unter dem Titel der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) ein neues Regelungssystem für die Abschätzung der Folgen von Rechtssetzungsvorhaben und sonstigen Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung implementiert. Die Grundsätze der WFA sind in der WFA Grundsatzverordnung (WFA-GV, BGBl. II Nr. 489/2012), der WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung - WFA-FinAV (BGBl. II Nr. 490/2012) sowie den Spezialverordnungen gem. § 17 Abs. 3 Z. 3 BHG 2013 (BGBl. II Nr. 491/2012 - BGBl. II Nr. 499/2012) geregelt, die mit 1.1.2013 in Kraft getreten sind.

 

Die dem gegenständlichen Entwurf angeschlossene Wirkungsorientierte Folgenabschätzung und Abschätzung der finanziellen Auswirkungen entspricht nicht den Anforderungen der WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung (BGBl. II Nr. 490/2012). Im Einzelnen ergeben sich dabei folgende Anmerkungen:

 

Darüber hinaus enthält der gegenständliche Entwurf Informationsverpflichtungen, die Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger auslösen. Die Ermittlung und Darstellung derselben in der vorliegenden WFA ist allerdings nicht nachvollziehbar: dass die zusätzlichen Anträge zum Pflegegeld keine Verwaltungskosten bei Bürgerinnen und Bürger auslösen scheint nach Einschätzung des Bundesministeriums für Finanzen unrealistisch. Auch falls diese unter den Wesentlichkeitsgrenzen liegen sollten, wäre dies zu erläutern. Das WFA-Tool bietet dazu die Möglichkeit in einem eigens dafür vorgesehenen Erläuterungsfeld.

 

Es wird um entsprechende Berücksichtigung dieser Stellungnahme und ehestmögliche Übermittlung der erforderlichen Ergänzungen ersucht, wobei das Bundesministerium für Finanzen sich nach Einlangen derselben eine abschließende Stellungnahme vorbehält.

 

Die gegenständliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen wurde auch dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet.

 

27.05.2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)