An das

Bundesministerium für

Unterricht Kunst und Kultur

 

begutachtung@bmukk.gv.at

Wien, 23. Mai 2013

ZVR-Zahl: 975476156

 

 

 

 

 

Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz,

              das Bundesverfassungsgesetz vom 18. Juli 1962, mit dem das Bundes-

              Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens

              Geändert wird, und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz Zur Reform der

              Verwaltung des Schulwesens des Bundes geändert werden

  (Schulbehörden - Verwaltungsreformgesetz 2013)

  GZ: BMUKK-14.363/0003-III/2/2013                                                                 

 

 

Der Österreichische Landarbeiterkammertag übermittelt  zum obigen Entwurf folgende Stellungnahmen:

 

Mehrere Landarbeiterkammern nehmen wie folgt Stellung:

 

In einer Vielzahl von Bestimmungen werden die für den Wegfall der Bezirksschulräte erforderlichen gesetzlichen Änderungen vorgenommen. Dazu wird im allgemeinen Teil der Erläuterungen ausgeführt, dass die auf das Jahr 1962 zurückgehende Behördenstruktur nach regionalpolitischen Begebenheiten nicht mehr zeitgemäß sei. Durch die Auflösung der Bezirksschulräte soll ausschließlich die Behördeninstanz wegfallen und die Aufgaben der Bezirksschulräte würden nun von "Außenstellen des Landesschulrates" ,die bedarfsorientiert und losgelöst von der regionalpolitischen Situation, einzurichten seien, übernommen werden.

Es entspricht dem Grundsatz der Subsidiarität, die Menschen vor Ort zu fragen und entscheiden zu lassen. In den Bezirksschulräten waren neben der Bezirksverwaltungsbehörde

 

 

 

Marco D’Avianogasse 1 . 1015 Wien . Telefon 01/512 23 31 . Fax 01/512 23 31 -70

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auch die Eltern und Lehrervertreter des Bezirkes ebenso eingebunden wie AK, WK, LK und LAK. In diesen Gremien wurden seit Jahrzehnten effiziente Arbeit geleistet und gute Entscheidungen gefällt.

Durch die Abschaffung der Bezirksschulräte verlieren die Landarbeiterkammern ersatzlos die Sitze in allen Bezirksschulräten. Der Einwand, dass es sich hier nur um beratende Aufgaben handelt, zählt nicht, da beispielsweise die 10 Vertreter in den Kärntner Bezirksschulräten jeweils auch dem Topf der sogenannten Schulberater angehörten, aus denen bei allen Leiterbestellungen dann jeweils ein Mitglied gelost wurde. Im Klartext heißt dies, dass die Landarbeiterkammer ein entscheidendes Wort bei vielen Schulleiterbesetzungen mitreden konnte und ihre Stimme auch ein dementsprechendes Gewicht hatte. Weiters waren 20 Funktionäre (10 Mitglieder von Bezirksschulräten und 10 Ersatzmitglieder) für die Landarbeiterkammer auf Bezirksebene tätig und 20 Landarbeiterkammerfunktionäre verlieren allein in Kärnten ihre Aufgaben. Es ist schon eigenartig, dass von den vielen Vorschlägen des Verfassungskonvents als einziger die Streichung der Bezirksschulräte übrigbleibt. Bei einer generellen und großen Verwaltungsreform kann man natürlich auch über die Bezirksschulräte reden. Bis dahin spricht sich der Österreichische Landarbeiterkammertag für die Beibehaltung der Bezirksschulräte aus.

 

 

 

 

 

                        Der Vorsitzende:                                                          Der Generalsekretär:

 

Präsident Ing. Christian Mandl e.h.                                       Mag. Walter Medosch e.h.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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