Anschrift

An das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1010 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiter:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
Telefon +43 1 51433 501164
Fax +43 1514335901164
e-Mail Hans-Juergen.Gaugl@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-110403/0009-I/4/2013

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz vom 18. Juli 1962, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz zur Reform der Verwaltung des Schulwesens des Bundes geändert werden (Schulbehörden–Verwaltungsreformgesetz 2013);

Stellungnahme des BMF (Frist: 28.5.2013)

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 30. April 2013 unter der Geschäftszahl BMUKK-14.363/0003-III/2/2013 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz vom 18. Juli 1962, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz zur Reform der Verwaltung des Schulwesens des Bundes geändert werden (Schulbehörden–Verwaltungsreformgesetz 2013), wie folgt mitzuteilen:

 

Das Bundesministerium für Finanzen begrüßt die Intention des Novellenentwurfs, nämlich den Entfall einer Schulverwaltungsebene und die damit angestrebte Effizienz- und Qualitätssteigerung innerhalb der Schulbehördenstruktur bzw. die schrittweise Modernisierung der Schulverwaltung.

 

Zu begrüßen sind auch die damit verbundenen geplanten Minderaufwendungen bei den Personalausgaben des Bundes basierend auf dem vom Bildungsressort geplanten Benchmarksystem, welches zu einem ausgewogenen und auf Basis von vordefinierten Kennzahlen nachvollziehbaren Planstelleneinsatz führen soll. Die dargestellten Einsparpotentiale im Personalbereich erscheinen jedoch angesichts des Wegfalls einer kompletten Verwaltungsebene bzw. Behördeninstanz mit rund 20 Prozent als zu wenig ambitioniert.

 

Schließlich wird darauf hingewiesen, dass der Wegfall der Kollegien des Bezirksschulrates finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Bundesländer nach sich zieht, die jedoch in den Darstellungen zur Wirkungsorientierten Folgenabschätzung nicht enthalten sind. Da  gemäß § 20 Abs. 2 Bundes-Schulaufsichtsgesetz die Bundesländer die in den Ausführungsgesetzen allenfalls vorgesehenen Entschädigungen - insbes. Sitzungsgelder und Reisegebühren - für die Mitglieder der Kollegien der Bezirksschulräte sowie jene Kosten, die sich aus der Art der Bestellung der Mitglieder der Kollegien ergeben, zu tragen haben, ist durch den Wegfall dieser Kollegien mit entsprechenden Minderaufwendungen zu rechnen. Daher regt das Bundesministerium für Finanzen eine entsprechende Ergänzung der Darstellung der finanziellen Auswirkungen bzw. der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung an.

 

Die gegenständliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen wurde auch dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet.

 

23.05.2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)