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Bundesministerium für Inneres

Abteilung III/1

Herrengasse 7

1014 Wien

 

 

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Wien, am 24. Mai 2013

Zl. B,K-033/220513/HA,LO

 

 

GZ: BMI-LR1345/0001-III/1/2013

 

 

Betreff: Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Freiwilligengesetz geändert werden (ZDG-Novelle 2013)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

Der neue § 38a des Entwurfs sieht die Auszahlung eines Ausbildungsbeitrages durch den Bund (Zivildienstserviceagentur) vor. Kein Anspruch auf einen Auszahlungsbeitrag sollen aber die Gebietskörperschaften oder Rechtsträger haben, die von einer Gebietskörperschaft durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen beherrscht werden.

 

Nach Ansicht des Österreichischen Gemeindebundes wird die bereits im § 28 des Zivildienstgesetzes normierte Schlechterstellung der Gemeinden und ihrer ausgegliederten Rechtsträger nunmehr auch bei der Gewährung des Ausbildungsbeitrages fortgesetzt. In den Erläuterungen heißt es dazu lediglich, dass diese Frage im Rahmen des Finanzausgleichs zu regeln ist.

 

Nach Ansicht des Österreichischen Gemeindebundes dürfen die Gemeinde bzw. deren ausgegliederten Rechtsträger, die im Unterschied zum Bund oder den Ländern sehr wohl Einrichtungen betreiben, die für den Einsatz von Zivildienern prädestiniert sind, wie etwa die Altenpflege, Sozial- und Behindertenhilfe und Krankenbetreuung, nicht vom Anspruch auf den Ausbildungsbeitrag ausgenommen werden.

 

Der Österreichische Gemeindebund fordert daher eine Einbindung der Einrichtungen von Gebietskörperschaften sowie solcher Einrichtungen, die von einer Gebietskörperschaft beherrscht werden, in die Gewährung des Ausbildungsbeitrages.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Leiss e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Walter Leiss

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

 

 

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