Völkerrechtsbüro

 

GZ. BMeiA-AT.8.15.02/0104-I.2/2013

SB: Geiger

 BMI-LR1300/0001-III/1/2013

E-Mail: abtia@bmeia.gv.at

 

 

An:

BMI, Abt. III/1 (bmi-III-1@bmi.gv.at)

 

cc.

+PARLAMENT (Begutachtungsverfahren) <begutachtungsverfahren@parlament.gv.at>

 

Betreff:

Bundesgesetz, mit dem das Exekutivdienstzeichengesetz und das Verwundetenmedaillengesetz geändert werden; Stellungnahme des BMeiA

 

Das BMeiA nimmt zum rubr. Entwurf wie folgt Stellung:

Aus dem vorliegenden Entwurf ist nicht zu erkennen, ob diese Auszeichnungen auch an Doppelstaatsbürger/innen und/oder Ausländer/innen verliehen werden können. Im Falle einer Verleihung an Doppelstaatsbürger/innen und/oder Ausländer/innen wäre durch das BKA zu prüfen, ob diese Auszeichnung einer allfälligen Agrémentpflicht  unterliegen könnte.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass, sollte eine solche Auszeichnung betreffend Zivilpersonen nur an Österreicher/innen verliehen werden können, eine Diskriminierung gem. Artikel 18 AEUV vorliegen könnte, sofern Bedienstete des BMI bzw. einer diesem nachgeordneten Dienstbehörde auch nicht-österreichische Staatsbürger/innen sein können und eine Ungleichbehandlung nicht ausreichend gerechtfertigt ist. Dies müsste gegebenenfalls do. geprüft werden.

 

 Wien, am 22. Mai 2013

Für den Bundesminister:

Schusterschitz m.p.