Anschrift

An das

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Minoritenplatz 5

1010 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Johannesgasse 5
1010 Wien


Sachbearbeiter:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
Telefon +43 1 51433 501164
Fax +43 1514335901164
e-Mail Hans-Juergen.Gaugl@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-113105/0014-I/4/2013

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004) geändert wird;

Stellungnahme des BMF (Frist: 24.9.2013)

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 13. August 2013 unter der Geschäftszahl BMWF-52.720/0001-I/6/2013 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004) geändert wird, unbeschadet der dem Entwurf zu Grunde gelegten Intentionen wie folgt mitzuteilen:

 

Die dem gegenständlichen Entwurf angeschlossene Wirkungsorientierte Folgenabschätzung und Abschätzung der finanziellen Auswirkungen entspricht nicht den Anforderungen der WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung (BGBl. II Nr. 490/2012). Konkret ist die Überarbeitung der WFA hinsichtlich folgender Punkte notwendig:

 

Weiters erscheint der angestrebte Zielzustand „Anzahl der durch die Universität für Weiterbildung Krems eingerichteten Doctor of Philosophy-Doktoratsstudien: > 0“ wenig ambitioniert.

 

Es wird um entsprechende Berücksichtigung dieser Stellungnahme und ehestmögliche Übermittlung der erforderlichen Ergänzungen, jedenfalls aber noch vor Ergreifung der weiteren Schritte im legistischen Prozess, ersucht. Die gegenständliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen wurde auch dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet.

 

23.08.2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)