Mag. Birgit Burger
SQA-Koordinatorin des BG/BRG Lienz
Maximilianstraße 11
9900 LIENZ Lienz, am 23.9.2013
Betreff: Stellungnahme zum Entwurf eines neuen Lehrerdienstrechts
Sehr geehrte Damen und Herren!
Vor 2 Jahren wurden in allen AHS SQA-Koordinator/inn/en bestimmt, die dafür zu sorgen haben, dass Schulqualität verbindlich vorangetrieben und evaluiert wird. In der Funktion als SQA-Koordinatorin des BG/BRG Lienz möchte ich zwei Punkte des Entwurfs zum neuen Lehrerdienstrecht herausgreifen, die, wie mir scheint, das Konzept von SQA völlig konterkarieren.
1) § 44: Die Erhöhung der Lehrverpflichtung auf 24 Stunden für alle Lehrer:
Ich
unterrichte selbst zwei Fremdsprachen und möchte Ihnen ganz kurz
schildern, wie das Schuljahr für eine Fremdsprachenlehrerin aussieht:
Für eine volle Lehrverpflichtung muss man derzeit, wenn man eine
Maturaklasse hat, 18 Stunden pro Woche, das sind 6 Klassen, unterrichten.
Dass diese Stunden vorbereitet werden müssen, versteht sich wohl von
selbst. Dazu kommt aber auch noch die Zusammenstellung von 24 Schularbeiten (aufgrund
der neuen Reifeprüfung ein erheblicher Aufwand) , die Korrektur dieser (jeweils
bis zu 25 Arbeiten!) sowie die Vorbereitung und Korrektur der
Reifeprüfung. Selbstverständlich sollen auch die Hausübungen von
bis zu 250 Schülern regelmäßig korrigiert werden, um diesen
Feedback zu geben und ihnen zu helfen mögliche Schwächen
auszubessern. An unserer Schule sieht man kaum eine/n Sprachenlehrer/in am
Wochenende ohne Hefte das Gebäude verlassen. Auch Weihnachts- und
Osterferien müssen für Schularbeitskorrekturen herhalten. Dazu kommen
natürlich auch noch wie für alle Kollegen Supplierungen,
Sprechstunden, Elternsprechtage, Konferenzen, u.ä..
Zusätzlich werden von uns Fremdsprachenlehrern Intensivsprachwochen vor-, nachbereitet und begleitet, Workshops oder Theatervorführungen organisiert und Schüler/innen auf Sprachzertifikate vorbereitet. Vielleicht sollte eine/r dieser Verantwortlichen, die dieses neue Lehrerdienstrecht vorbereitet haben, sich einmal die Mühe machen und eine/n Sprachenlehrer/in eine Woche begleiten, dann würde sie oder er sehen, dass 6 zusätzliche Schulstunden und damit 2 zusätzliche Klassen mit dem ganzen oben beschriebenen Aufwand in der gleichen Qualität wie bisher gar nicht geleistet werden können.
2) § 45 /2: Die Vertragslehrperson kann aus wichtigen dienstlichen Gründen vorübergehend auch zur Erteilung des Unterrichtes in Unterrichtsgegenständen verhalten werden, für die sie nicht lehrbefähigt ist.
Dass diese Bestimmung die Unterrichtsqualität nur massiv verschlechtern kann, wird wohl jedem klar sein, der jemals eine Schule besucht hat. Hier wird eine Not, die es aus Verschulden unserer Politik gibt, auch noch per Gesetz legitimiert und einzementiert. Dass für einen hochqualitativen Unterricht auch in der Unterstufe eine masterwertige Ausbildung für alle Lehrer/innen unabdingbar ist, sollte den „Experten“ auch klar sein. Da braucht es Spezialisten und nicht Leute, die den Schülern im Stoff nur knapp voraus sind oder vielleicht auch ein bisschen Englisch oder Französisch können.
Wenn dem Ministerium und dem Parlament Schulqualität tatsächlich ein Anliegen ist, so dürfen die zwei von mir oben herausgegriffenen Punkte keinesfalls Einzug in ein neues Lehrerdienstrecht finden!
Dass der Entwurf auch sonst noch jede Menge Schwachpunkte bietet, kann ja in der Stellungnahme der AHS-Gewerkschaft gelesen werden, deren Kritik ich inhaltlich voll teile.
Vielleicht sollte man die Reform des Schulwesens und damit ein neues Lehrerdienstrecht doch unter Einbeziehung der beteiligten Lehrpersonen und nicht nur von Schreibtischtätern ohne Bezug zum Schulalltag vorantreiben lassen. Falls der Entwurf in dieser Form verabschiedet wird, werde ich aus oben erwähnten Gründen meine Funktion als SQA-Koordinatorin selbstverständlich zurücklegen.
Mag. Birgit Burger
SQA-Koordinatorin des BG/BRG Lienz
Maximilianstraße 11
9900 Lienz