GRG22, Theodor Kramer Strasse

Stellungnahme zum Entwurf eines neuen LehrerInnendienstrechts

 

Das Kollegium des GRG22, Theodor Kramer Strasse hat sich am 20.9.2013 im Rahmen einer Dienststellenversammlung über die Inhalte des neuen LehrerInnendienstrechts informiert.

 

Die TeilnehmerInnen haben zum Ausdruck gebracht, dass sie gewählte Vorgangsweise zur Umsetzung und die Inhalte des vorliegenden Entwurfs entschieden abzulehnen sind.

 

Es handelt sich um ein massives Sparprogramm in dem eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für LehrerInnen und eine Aufwertung der pädagogischen Qualität nicht berücksichtigt wurde. Im AHS-Bereich würde das neue Dienstrecht zu einer Erhöhung der Arbeitszeit um bis zu 40% führen, wohingegen die Lebensverdienstsumme erheblich gekürzt wird. Kurz gesagt – Mehrarbeit und weniger Geld.

 

Die Arbeitszeiterhöhung bedeutet nicht, dass LehrerInnen mehr Zeit für die Betreuung der SchülerInnen erhalten. Vielmehr muss eine größere Zahl an SchülerInnen betreut werden, damit verringert sich die Möglichkeit der individuellen Förderung einzelner SchülerInnen und die innere Differenzierung wie sie heute praktiziert wird. Eigentlich sollte das Verhältnis zwischen LehrerIn und zu betreuenden SchülerInnen verringert werden.

 

Das geplante neue Dienstrecht missachtet die Wertigkeit der Vor- und Nachbereitung des Fachunterrichts und ist nur an der Anwesenheit im Klassenraum orientiert. Bereits jetzt wird der wachsende Zeitaufwand der sich aus der Einführung der neuen Matura, die Umstellung auf eine modulare Oberstufe und den Einsatz neuer Technologien im Unterricht ergibt, nicht berücksichtigt.

 

Künftige LehrerInnen werden in ihrer Einstiegsphase nicht mehr ausreichend betreut und müssen voll unterrichten. Sie werden einer massiven Arbeitsüberlastung ausgesetzt, die sich durch verpflichtende Fortbildung während der Induktionsphase und Absolvierung des Masterstudiums ergibt. Darunter leidet zwangsläufig die Unterrichtsqualität und die Gesundheit der LehrerInnen.

 

Die Zahl an Tätigkeiten die künftig ohne finanzielle Abgeltung durchgeführt werden, wie z.B. Kustodiatsbetreuung, verstärken die Arbeitsbelastung.

 

In dem vorliegenden Entwurf wird von einer Einheitsschule ausgegangen, die autonom vorgenommenen Schwerpunktsetzungen jedes einzelnen Schultyps und die damit verbundenen Anforderungen an die LehrerInnen, auch nur innerhalb der AHS, bleiben völlig unberücksichtigt.

 

Es ist zu begrüßen, dass die fünf LehrerInnengewerkschaften in der GÖD diesen Entwurf ablehnen. Die GÖD sollte im Bedarfsfall gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen nicht ausschließen und in den nächsten Wochen eine Urabstimmung zur allfälligen Streikbereitschaft der KollegInnen durchführen.

 

Die Regierungsparteien sollten sich auf eine sozialpartnerschaftliche Vorgangsweise besinnen und die vorgebrachten Argumente ernst nehmen.

 

 

 

Dienststellenausschuss und Gewerkschaftlicher Betriebsausschuss

des GRG22