Mag. Caroline Veit
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2251 Ebenthal

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Gesetzesentwurf des Bundeskanzleramtes
„Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst“

 

Groß-Enzersdorf, 23. September 2013


Sehr geehrte Damen und Herren,

In offener Frist übermittle ich Ihnen hiermit meine Stellungnahme zur oben genannten Novelle. Dabei möchte ich die zahlreichen formalen Fehler, sowie die gesetzlichen Schwächen, auf die bereits die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, der Zentralausschuss sowie der niederösterreichische Fachausschuss für Lehrerinnen und Lehrer an AHS in ihren Stellungnahmen hingewiesen haben, übergehen.

Stattdessen ziehe ich vor, die aus meiner Sicht wesentlichen inhaltlichen Mängel aufzuzählen:

o   Der Erwerb des akademischen Grades „Bachelor of Education“ ist als Anstellungserfordernis für die AHS-Unterstufe aus meiner Sicht nicht zureichend. Konkret würde dies eine Herabsetzung der zurzeit gültigen geforderten LehrerInnenausbildung bedeuten. Dies wiederum sehe ich als klare Minderung unserer Schulqualität. Die Qualifikation des Lehrpersonals hängt schließlich sehr eng mit der Qualität des Unterrichts zusammen – und eine Diminuierung an dieser Stelle wäre der entsprechend falsche und kontraproduktive Ansatz.

 

o   Das neue Gehaltsschema stellt in Verbindung mit der Neuregelung der Dienstpflichten eine drastische Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich dar. Eine solche Maßnahme ist bestimmt nicht geeignet, um in Zukunft die erforderliche Zahl geeigneter und qualifizierter junger Menschen für unseren gesellschaftlich so wichtigen und verantwortungsvollen Beruf zu gewinnen und zu motivieren.

 

o   Die sich an AHS ergebende Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung bedeutet, dass die Kolleginnen und Kollegen mehr Klassen als nach geltendem Recht unterrichten müssen. Für die einzelnen Schülerinnen und Schüler bzw. Unterrichtsgruppen haben die Lehrkräfte infolgedessen weniger Zeit und Kraft. Diese sind jedoch wichtige Faktoren für einen qualitativ hochwertigen Unterricht. Darüber hinaus, da guter Unterricht umfassend vor- und nachbereitet werden muss, ist diese Maßnahme auch bestimmt nicht geeignet, um die Unterrichtsqualität zu steigern. Gegenteiliges ist eher zu befürchten.

 

o   Der Ersatz des Unterrichtspraktikums durch die sogenannte Induktionsphase stellt eine klare Verschlechterung der praktischen LehrerInnenausbildung dar. Die Kolleginnen und Kollegen sollen neben einer vollen Lehrverpflichtung zusätzlich noch hospitieren und an speziellen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Ich halte dies für eine drastische Überforderung, die – allgemein und erst recht bei einer noch völlig unerfahrenen Lehrperson – nur zu Lasten der Qualität des Unterrichts sowie der parallelen Ausbildung gehen kann.

 

Darüber hinaus sind die angedachten Vorschriften für MentorInnen eine gravierende Belastung für diese – was wiederum nur zu Qualitätsminderung führt.

 

o   Der Gesetzesentwurf ermöglicht den Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern in allen Unterrichtsgegenständen und an allen Schulen – unabhängig von ihrer speziellen Ausbildung. Guter Unterricht braucht jedoch sowohl für die jeweiligen Gegenstände als auch die Anforderungen der jeweiligen Schulart spezifisch ausgebildete Lehrkräfte.

 

Ich ersuche Sie zu bedenken, sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier, dass Sie wohl kaum im Falle eines Herzleidens einen Augenarzt aufsuchen würden, nur weil dieser aus Sparmaßnahmen eine ihm unbekannte Abteilung übernehmen musste.


Ich möchte meinen Schülerinnen und Schülern einen guten Unterricht und möglichst individuelle Betreuung und Förderung bieten. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat eine große gesellschaftliche Verantwortung und es ist die Aufgabe der Politik, hierfür entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen – der vorliegende Entwurf stellt jedoch eine klare Rückentwicklung und Verschlechterung dar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Caroline Veit