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An das

Bundeskanzleramt

Abteilung III/2

iii2@bka.gv.at

 

 

 

An das

Präsidium des Nationalrats

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

 

Stellungnahme zum Entwurf der

Dienstrechtsnovelle 2013 - Pädagogischer Dienst

GZ BKA 920.196/0004-III/1/2013

 

 

Sehr geehrte Damen und Herrn!

 

Die ÖAAB-Lehrerinnen und Lehrer Vorarlbergs übermitteln in offener Frist ihre Stellungnahme:

 

 

Sinn und Zweck eines neuen Dienstrechts wäre es gewesen, neue und zeitgemäße Bestimmungen zu formulieren, die die Tätigkeit eines Lehrers attraktiv machen, die die Lebensverdienstsumme neu verteilt, in dem die Anfangsgehälter angehoben werden und der Anstieg flacher erfolgt – wie etwa im Vorarlberger Landesbedienstetengesetz 2000. Das ist nicht gelungen.

 

1.    Die Anstellungserfordernisse werden qualitativ gesenkt: Lehrer mit Bachelorstudium dürfen in Zukunft in allen Schularten unterrichten, also auch in der AHS-Langform und der BHS, wo derzeit in der Regel nur Personen mit einer doppelt so langen Ausbildung – mit einem durchschnittlich sechsjährigen Universitätsstudium mit Magisterabschluss und einem einjährigen Unterrichtspraktikum unterrichten.

2.    Fachfremder Unterricht: Lehrer können unabhängig von ihrer spezifischen Ausbildung an jeder beliebigen Schulart in jedem beliebigen Ausmaß in jedem beliebigen Fach auch gegen ihren Willen eingesetzt werden.

3.    Keine Leistungsorientierung: All-in-Verträge; die Übernahme der meisten Zusatzaufgaben werden weder durch Einrechnung noch finanziell abgegolten, z.B. Kustodiate.

4.    Keine Unterstützungssysteme (Support-Systeme), weder im pädagogisch-psychologischen noch im administrativen Bereich.

5.    Bachelorwertige Bezahlung für masterwertig ausgebildete Lehrer: Einkommensverluste von rund 20 %. (Bsp: Ein Deutsch-Englisch-Lehrer mit 22 Stunden Unterricht erleidet in 45 Dienstjahren einen Verlust von € 553.736,-)

6.    Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung um bis zum 40 %: Wenn Lehrer in Zukunft mehr unterrichten müssen, wird die Betreuungsqualität sinken.(Ein Bundeslehrer ist derzeit mit 20 Stunden vollbeschäftigt – es gibt neun Lehrverpflichtungsgruppen: Ein Deutsch-Englisch-Lehrer unterrichtet 17,14 Stunden, ein Physik-Chemie-Lehrer 19,05, jemand mit Bewegung und Sport und Bildnerischer Erziehung 20,94 – für diese Lehrer bedeutet das neue Dienstrecht mit fast generell 24 Stunden eine Erhöhung um 40, 26 bzw. 14,6 %.

7.    Kein Optionsrecht: Alle, die vor dem Schuljahr 2019/20 keinen unbefristeten Vertrag haben, kommen ins neue Dienstrecht.

8.    Politische Willkür durch die Streichung bestehender Reihungskriterien für die Aufnahme in den Lehrberuf, die Befristung der Leitungsfunktionen, die „freihändige“ Vergabe von Leitungsfunktionen an Kleinschulen (das sind ¾ aller Volksschulen) etc.

9.    Eigenverantwortlicher Unterricht durch Praktikanten ohne Erfahrung in allen Schulstufen; keine qualitätssicherende Maßnahmen. (Derzeit unterrichtet ein „Unterrichtspraktikant“ 7 Stunden, hinkünftig werden es in der Induktionsphase 24 sein; dazu sollte er berufsbegleitend noch den Master erwerben.)

10. Es gibt hinkünftig „zwei Klassen“ von Lehrern: Jene nach dem „alten“ System mit ca. 20 Wochenstunden und der Bezahlung von Zusatzleistungen, jene nach dem „neuen“ System mit einer Verpflichtung von 24 Stunden, ohne Rücksicht auf das unterrichtete Fach!

 

 

Die ÖAAB-Lehrerinnen und Lehrer Vorarlbergs lehnen deshalb diese Novelle ab und verlangen neue Verhandlungen auf der bewährten Sozialpartnerebene.

 

 

 

Bregenz, 24.9.2013

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wolfgang Türtscher

Obmann der ÖAAB-Lehrerinnen und –Lehrer Vorarlbergs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ÖAAB Vorarlberg

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