Dornbirn, am 24. September 2013

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Besprechung des neuen Dienstrechtes im Rahmen einer Dienstversammlung am 23.09.2013 am BG Dornbirn, Messestraße 4, sind wir zum Entschluss gekommen, Sie davon in Kenntnis zu setzen, dass das neue Dienstrecht von unserer Seite aus inakzeptabel ist.

Wir kritisieren kritisieren sehr viele Punkte, die letztlich auch in eine Zweiklassengesellschaft an den Schulen münden:

-         Einführungs-, Induktionsphase:

o   Die Verpflichtung zu 24 Unterrichtseinheiten, neben Hospitation und Fortbildungsveranstaltungen ist weltfremd und eine Zumutung für die neu eintretenden KollegInnen. Ein qualitativ hochwertiger Unterricht ist unter derartigen Bedingungen auch für KollegInnen mit langjähriger Erfahrung nicht möglich. Wie in vielen anderen Punkten des neuen Dienstrechts handelt es sich auch hier um eine reine Einsparungsmaßnahme auf dem Rücken der SchülerInnen und LehrerInnen.

o   Die Tatsache, dass JunglehrerInnen in der Induktionsphase eventuell nur ein Fach unterrichten müssen, führt zur Problematik, dass Junglehrer in Mangelfächern unter Umständen nur diese unterrichten müssen. Dies verstärkt die Überforderung und steht in Widerspruch zur erwünschten Qualitätssteigerung.

o   MentorInnen: Die mit 90 ECTS Credits veranschlagte Mentorenausbildung steht in keinem Verhältnis zur Vergütung. Die Rekrutierung von Mentoren wird unter diesen Bedingungen kaum möglich sein. Mit der Verwendung von Betreuungslehrern (Einführungsphase alt) versucht der Dienstgeber dieses Problem zu umgehen.

-         LehrerInnenausbildung:

o   Die Vereinheitlichung der Ausbildung führt dazu, dass auf bestimmte schul- und altersspezifische Problemstellungen (Leistungsdifferenzierung, Förderkonzepte in unterschiedlichen Altersstufen, …) nicht mehr eingegangen wird.

o   Die Forderung nach einer Bachelorausbildung, der in weiterer Folge berufsbegleitend ein Masterstudium folgen soll, ist für Vorarlberger  LehrerInnen undurchführbar. Die PH Feldkirch bietet keine fachspezifischen Masterlehrgänge an.

-         Arbeitsverpflichtung für neu eintretende LehrerInnen – 24 Stunden Unterricht

o   Die versprochene Wahlmöglichkeit existiert für neu eintretende LehrerInnen ab dem Schuljahr 2014/15 de facto nicht mehr.

o   Dem Lehrermangel mit einer höheren Lehrverpflichtung entgegenzutreten ist für uns nicht logisch nachvollziehbar. Vielmehr wird dies zu Maßnahmen zu vermehrter Teilbeschäftigung führen da viele Lehrkräfte den unzumutbaren Belastungen auf Dauer nicht gewachsen sein werden, vor allem weil das versprochene und benötigte Unterstützungspersonal an den Schulen nicht vorgesehen ist.

o   Die Gleichsetzung von 20 Werteinheiten (Dienstrecht alt) mit 24 gehaltenen Stunden (bis zu 28 Werteinheiten – Dienstrecht neu) lässt uns an den mathematischen Grundkompetenzen der österreichischen Abgeordneten zweifeln. Es kann sich also wiederum nur um eine reine Budgetkonsolidierungsmaßnahme handeln, die eine Qualitätssteigerung im österreichischen Schulsystem absolut verunmöglicht.

-         72 Stunden Elternbetreuung

o   Die Tatsache, dass LehrerInnen, die als Mentoren und Klassenvorstände tätig sind, von der Elternbetreuung quasi befreit sind, zeigt uns, wie schulfremd der Neuentwurf des Dienstrechts ist. Gerade in diesen Funktionen ist der Kontakt zu Eltern und Schülern am dringendsten erforderlich.

-         Kürzungen und Streichungen von Zulagen:

o   Die Streichung von Zulagen für Zusatzaufgaben verstärkt das leistungsfeindliche Klima an den Schulen. Gibt es schon bisher wenige Vergütungen für engagierte LehrerInnen, fällt in Zukunft auch diese Möglichkeit weg. Was dies für die Motivation bisher engagierten KollegInnen bedeutet, muss man verantwortungsvollen PolitikerInnen hoffentlich nicht erklären.

o   Die Erwartung, dass die Netzwerkbetreuung an den Schulen unbezahlt erfolgen wird, ist unrealistisch. Die Konsequenzen dieser Streichung werden schlecht betreute Netzwerke, desolate Kustodien und nicht funktionierende Computerräume sein (siehe Zusatzbericht unserer Netzwerkadministratorin).

-         Aufhebung des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes

o   Das alte Dienstrecht berücksichtigt unterschiedliche zeitliche Belastungen in unterschiedlichen Fächern. Durch die Streichung der Lehrverpflichtungsgruppen wird angeglichen, was nicht gleich ist. Der Ausgleich pro Klasse und Jahreswochenstunde ersetzt nicht den entstandenen Verlust.

o   Durch die Streichung der Einrechnung von SchulbibliothekarInnen und EDV KustodInnen verändert sich die Schullandschaft. Diese Maßnahme zeigt die fehlende Wertschätzung des Dienstgebers für diese Bereiche.


-         Befristung  von Direktorenstellen

o   Wie in vielen Bereichen fehlt das Konzept zur Schlagzeile. Welche Kriterien werden angelegt, wer bestimmt die Weiterverwendung und wie werden DirektorInnen vor politischer Willkür geschützt?

o   Durch die permanente Anwesenheitspflicht kommt der/die DirektorIn auf eine längere Anwesenheitsdauer am Arbeitsplatz als die durchschnittlichen österreichischen ArbeiterInnen und Angestellte, ohne dafür vorgesehene Überstundenentgeltungen und alles bei gleichzeitiger Unterrichtsverpflichtung (in vielen Fällen). Wer wird sich unter solchen Bedingungen in Zukunft noch bereit erklären für diese Funktion zur Verfügung zu stehen?

-         Einkommensverlust

o   Die vom Dienstgeber versprochene Erhöhung der Lebensverdienstsumme entspricht in keinster Weise der Realität. Hier wird von Seiten des Dienstgebers mit falschen Zahlen in die Medien gegangen.

o   Werden die 4% Zinsen, die vom Dienstgeber für den Einkommensgewinn in den ersten Unterrichtsjahren berechnet werden, von diesem garantiert?

o   Die Summe an Kürzungen und Einsparungen bedeutet für AHS LehrerInnen einen massiven Einkommensverlust.

-         Darstellung der AHS LehrerInnen in den Medien durch den Dienstgeber

o   Die einseitige und negative Darstellung der LehrerInnen von Seiten des Dienstgebers in den letzten 15 Jahren grenzt an Rufmord. Die Erwartung motivierte Mitarbeiter mit Diskreditierung zu gewinnen ist mehr als fragwürdig.

-         Fazit

Das neue Dienstrecht ist ein reines Sparpaket auf dem Rücken der SchülerInnen und LehrerInnen und bewirkt mit Sicherheit keine Qualitätssteigerung, ganz im Gegenteil! Tatsächlich hätte der stattfindende demografische Veränderungsprozess an den Schulen die Chance für dringend notwendige Reformen geboten. Leider haben und hatten die verantwortlichen Schulpolitiker nicht die Kreativität und Visionskraft dies umzusetzen.

 

Die Personalvertretung des BG Dornbirn, Messestraße 4 im Namen der KollegInnenschaft