Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin AHS-Lehrerin im Ruhestand und vom Entwurf des neuen LehrerInnendienstrechtes
schlechthin entsetzt - er wird weder dazu beitragen, die Attraktivität des Lehrberufes zu erhöhen,
noch wird er die Unterrichtsqualität an Österreichs Schulen verbessern.


Der Entwurf ist arbeitnehmerfeindlich und wird die Unterichtsqualität an Österreichs

Schulen erheblich mindern. Er bringt eine drastische Erhöhung der Arbeitszeit (um bis zu 40 % !)
bei deutlich schlechterer Entlohnung und Streichung der bisherigen Zulagen (Verluste von mehr
als einer halben Million Lebensverdienstsumme für den einzelnen Lehrer/die einzelne Lehrerin- s. § 48)
und wird allein im AHS- und BMHS-Bereich 12.000 bis 14.000 Arbeitsplätze kosten.

 

Durch die Erhöhung der Wochenstundenanzahl müssen LehrerInnen mehrere zusätzliche Klassen
übernehmen, wodurch sie deutlich weniger Zeit mit den einzelnen SchülerInnen verbringen werden
können als bisher.

 

LehrerInnen mit Bachelorstudium erfüllen in Zukunft zwar die Anstellungserfordernisse für alle Schularten,
also auch für die AHS-Langform, dürfen aber an der AHS-Oberstufe nicht unterrichten (!?)

 

Alle LehrerInnen können unabhängig von ihrer spezifischen Ausbildung an jeder beliebigen Schulart in jedem
beliebigen Ausmaß in jedem beliebigen Fach auch gegen ihren Willen eingesetzt werden (§45).
Die unterschiedlichen pädagogischen Herausforderungen in den verschiedenen Schularten bleiben unberücksichtigt.

 

Ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis für LehrerInnen ist nicht einmal mehr theoretisch vorgesehen.

 

Der Gesetzesentwurf enthält etliche Ungereimtheiten und Widersprüche (§44 - die Definition, was unter
„Eltern-Schülerinnen- und Schülerberatungsstunden“ zu verstehen ist, fehlt ;
§ 48l Abs. 2 - in Abs. 1 wird von einer Unterrichtsverpflichtung von 22 Stunden ausgegangen,
in Abs. 2 von 24 - also was jetzt?)

 

Ein weiteres Unding ist die JunglehrerInnenausbildung. Die in § 41 beschriebene Induktionsphase ersetzt das
bisherige Unterrichtspraktikum, das ein Ausbildungsverhältnis und kein Dienstverhältnis war. Auf die Absolvierung
der Induktionsphase besteht kein Rechtsanspruch mehr. JunglehrerInnen müssen 24 Wochenstunden unterrichten,
was sie heillos überfordern wird. Fortbildungsveranstaltungen sind nur mehr in der unterrichtsfreien Zeit zu absolvieren,
wobei die JunglehrerInnen keinerlei Einfluss darauf haben, wann die Fortbildungsveranstaltungen abgehalten werden.
Die Induktionsphase ist nur mehr in einem Fach zu absolvieren, woher nimmt die Junglehrkraft dann die unterrichtliche
Expertise für das Zweitfach? Bei enorm langer Ausbildung und äußerst geringer Bezahlung wird der Dienstgeber kaum
freiwillige MentorInnen finden - deswegen kann man auch gegen seinen Willen als MentorIn  zugeteilt werden (§ 42).



Auch stimmt es nicht, dass nur neueintretende LehrerInnen betroffen sind, denn alle Lehrkräfte, die bis 2019/20 keinen
unbefristeten Vertrag haben, kommen automatisch ins neue Dienstrecht.


Weiters ist fünf Jahre lang eine Abfolge befristeter Dienstverträge (sogenannte Kettenverträge) möglich.


Meines Wissens hat keine der fünf LehrerInnengewerkschaften dem Entwurf zugestimmt - mit gutem Grund, er bedarf
einer gründlichen Überarbeitung und zahlreicher Nachbesserungen.


In großer Besorgnis
Mag.a Franziska Bauer, OStRin i.R.