Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin AHS-Lehrerin im Ruhestand und vom Entwurf des neuen
LehrerInnendienstrechtes
schlechthin entsetzt - er wird weder dazu beitragen, die Attraktivität des
Lehrberufes zu erhöhen,
noch wird er die Unterrichtsqualität an Österreichs Schulen
verbessern.
Der Entwurf ist arbeitnehmerfeindlich und wird die Unterichtsqualität an
Österreichs
Schulen
erheblich mindern. Er bringt eine drastische Erhöhung der Arbeitszeit (um
bis zu 40 % !)
bei deutlich schlechterer Entlohnung und Streichung der bisherigen Zulagen
(Verluste von mehr
als einer halben Million Lebensverdienstsumme für den einzelnen Lehrer/die
einzelne Lehrerin- s. § 48)
und wird allein im AHS- und BMHS-Bereich 12.000 bis 14.000 Arbeitsplätze
kosten.
Durch
die Erhöhung der Wochenstundenanzahl müssen LehrerInnen mehrere
zusätzliche Klassen
übernehmen, wodurch sie deutlich weniger Zeit mit den einzelnen
SchülerInnen verbringen werden
können als bisher.
LehrerInnen
mit Bachelorstudium erfüllen in Zukunft zwar die Anstellungserfordernisse
für alle Schularten,
also auch für die AHS-Langform, dürfen aber an der AHS-Oberstufe
nicht unterrichten (!?)
Alle
LehrerInnen können unabhängig von ihrer spezifischen Ausbildung an
jeder beliebigen Schulart in jedem
beliebigen Ausmaß in jedem beliebigen Fach auch gegen ihren Willen
eingesetzt werden (§45).
Die unterschiedlichen pädagogischen Herausforderungen in den verschiedenen
Schularten bleiben unberücksichtigt.
Ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis für LehrerInnen ist nicht einmal mehr theoretisch vorgesehen.
Der
Gesetzesentwurf enthält etliche Ungereimtheiten und Widersprüche
(§44 - die Definition, was unter
„Eltern-Schülerinnen- und Schülerberatungsstunden“ zu
verstehen ist, fehlt ;
§ 48l Abs. 2 - in Abs. 1 wird von einer Unterrichtsverpflichtung von 22
Stunden ausgegangen,
in Abs. 2 von 24 - also was jetzt?)
Ein
weiteres Unding ist die JunglehrerInnenausbildung. Die in § 41
beschriebene Induktionsphase ersetzt das
bisherige Unterrichtspraktikum, das ein Ausbildungsverhältnis und kein
Dienstverhältnis war. Auf die Absolvierung
der Induktionsphase besteht kein Rechtsanspruch mehr. JunglehrerInnen
müssen 24 Wochenstunden unterrichten,
was sie heillos überfordern wird. Fortbildungsveranstaltungen sind nur
mehr in der unterrichtsfreien Zeit zu absolvieren,
wobei die JunglehrerInnen keinerlei Einfluss darauf haben, wann die
Fortbildungsveranstaltungen abgehalten werden.
Die Induktionsphase ist nur mehr in einem Fach zu absolvieren, woher nimmt die
Junglehrkraft dann die unterrichtliche
Expertise für das Zweitfach? Bei enorm langer Ausbildung und
äußerst geringer Bezahlung wird der Dienstgeber kaum
freiwillige MentorInnen finden - deswegen kann man auch gegen seinen Willen als
MentorIn zugeteilt werden (§ 42).
Auch
stimmt es nicht, dass nur neueintretende LehrerInnen betroffen sind, denn alle
Lehrkräfte, die bis 2019/20 keinen
unbefristeten Vertrag haben, kommen automatisch ins neue Dienstrecht.
Weiters ist fünf Jahre lang eine Abfolge befristeter Dienstverträge
(sogenannte Kettenverträge) möglich.
Meines Wissens hat keine der fünf LehrerInnengewerkschaften dem Entwurf
zugestimmt - mit gutem Grund, er bedarf
einer gründlichen Überarbeitung und zahlreicher Nachbesserungen.
In großer Besorgnis
Mag.a Franziska Bauer, OStRin i.R.